Finanzminister Pröll trifft Merkel und Steinbrück. | Viele Fragen zur Lockerung des Bankgeheimnisses offen. | Wien. Die Debatte rund um eine Lockerung des österreichischen Bankgeheimnisses geht in die nächste Runde. Finanzminister Josef Pröll reist heute, Mittwoch, nach Berlin. Beim Treffen mit der deutschen Kanzlerin Angela Merkel und seinem Amtskollegen Peer Steinbrück steht auch das spannungsgeladene Thema Bankgeheimnis auf der Tagesordnung.
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Den Deutschen schwebt nach wie vor ein automatisierter Datenaustausch ohne Verdachtsmomente vor. Pröll hingegen stimmte in der Vorwoche lediglich einer Lockerung des Bankgeheimnisses zu. Er wird in Berlin einräumen müssen, wie er sich Zugeständnisse bei einem "gut dokumentierten, begründeten Verdacht" vorstellt.
In Österreich bekräftigt das Finanzministerium jedenfalls noch: "Das österreichische Bankgeheimnis bleibt bestehen, wie es ist." Ein Quasi-Zugeständnis, das viele Fragen aufwirft: Was ändert sich nun für die Kontoinhaber? Und: Erhält die Verfolgung von Steuerhinterziehern tatsächlich mehr Gewicht als der Schutz von Personendaten?
Folgt Gesetzesänderung?
Unklar sind in Österreich weiters auch die rechtlichen Schritte zur Lockerung des Bankgeheimnisses. So bekräftigt der Sprecher des Finanzministeriums, Harald Waiglein: Das in § 38 Bankwesengesetz (BWG) geregelte und in Verfassungsrang stehende Bankgeheimnis werde nicht geändert.
Viel mehr strebt man an, mit einigen Ländern die Doppelbesteuerungsabkommen umzuformen. Diese regeln nicht nur, in welchem Staat Beträge zu versteuern sind, sondern eben auch, in welcher Form Rechtshilfe bei Steuerdelikten erfolgt.
Laut heimischen Juristen braucht man für eine diesbezügliche Änderung eines Doppelbesteuerungsabkommens eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Dazu wäre die Zustimmung einer Oppositionspartei nötig. FPÖ und BZÖ haben bereits kundgetan, nicht für eine Änderung zu stimmen, die Grünen beraten noch.
In Österreich dürfen Banken Kundendaten nur weiter geben, wenn ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde. Daran soll sich künftig auch nichts ändern.
Der Stein des Anstoßes
Die Lockerungen betreffen den Datenaustausch mit internationalen Behörden. Bisher gingen Kontoinformationen nur ins Ausland, sofern dort ein Verfahren - in einer mit Österreich vergleichbaren Weise - eingeleitet wurde. Das war vor allem für Deutschland ein Dorn im Auge. Dort wird ein Finanzstrafverfahren oft erst später, nicht sofort bei begründetem Verdacht, eingeleitet. Die deutschen Behörden erhielten folglich keine Kontoauskunft.
Darüber hinaus urteilte der österreichische Verwaltungsgerichtshof 2006: Das Bankgeheimnis bleibe aufrecht, weil deutsche Bürger - im Gegensatz zu Österreichern - gegen einen Einleitungsbescheid keine Beschwerde erheben können.
Diesen Punkten will das Finanzministerium künftig entgegenkommen: So ist geplant, dass auch bloße Ermittlungen der deutschen Behörden ebenfalls als eingeleitetes Finanzstrafverfahren zu werten sind. Die Doppelbesteuerungsabkommen mit einigen Ländern müssen geändert werden, um das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu "reparieren", erklärte Waiglein.