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Der Kampf um die Daten

Von Nina Flori

Politik
Vorratsdatenspeicherung - eine Antwort der EU auf Terroranschläge. Foto: corbis

Künftig sollen Anbieter Daten sechs Monate speichern. | Noch keine Einigung zwischen SPÖ und ÖVP. | Wien. Die Regierung kann sich weiterhin nicht auf die längst fällige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einigen. Eine Verhandlungsrunde am Montagabend verlief erfolglos, die entsprechenden Punkte wurden von der Tagesordnung für den Ministerrat am Dienstag genommen.


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Die Begründung dafür klang je nach Regierungspartei unterschiedlich: Während die SPÖ die Kostenfrage als offen schildert und auf den begleitenden Rechtsschutz pocht, warnt die ÖVP vor Einschränkungen im Kampf gegen Internet-Kriminalität.

"Die Sache hat mittlerweile eine gewisse Dringlichkeit", heißt es aus dem Infrastrukturministerium. Denn wie die anderen EU-Staaten hätte auch Österreich die Vorratsdatenspeicherung bis März 2009 umsetzen sollen. Das Vorhaben scheiterte jedoch am fehlenden Konsens der Regierung.

Nachdem Österreich bereits wegen Säumigkeit vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt wurde, steht nun ein Mahnschreiben der Kommission bevor - ein zweites Urteil des EuGH hätte für Österreich Strafzahlungen in Millionenhöhe zur Folge.

Dabei geht es vor allem um die Frage, bei welchen Delikten die Justiz Zugriff auf die gespeicherten Kommunikationsdaten haben soll. Der Vorschlag von Infrastrukturministerin Doris Bures sieht eine minimale Umsetzung der EU-Vorgaben vor. Im Innen- und Justizministerium - beide ÖVP - äußerte man aber zuletzt den Wunsch, den Zugriff auf die Daten schon bei Delikten mit einem Strafmaß ab einem Jahr Haft zu ermöglichen. Zudem will die ÖVP Internet-Daten zumindest drei Monate lang auch zur Klärung von Copyrightverletzungen verwenden.

"Wir stehen der gesamten Richtlinie sehr kritisch gegenüber", sagt Eva Souhrada-Krichmayr von der Datenschutzkommission gegenüber der "Wiener Zeitung". Denn durch die Vorratsdatenspeicherung - die im Jahr 2006 als Antwort der EU auf Terroranschläge gedacht war - dürfen sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Und zwar bei allen Teilnehmern, ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Dadurch können Behörden feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten besucht wurden.

Datensammelwut?

Indessen könnte die EU - wohl als Reaktion auf die massive Kritik von Bürgerrechtlern und politischen Parteien - wieder von der Vorratsdatenspeicherung abrücken. EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte zuletzt vor einer pauschalen Datensammelwut gewarnt. Sie unterstrich die Wahrung der Grundrechte. Einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie dürfte die Kommission im März vorlegen.