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Der Kampf um Schmids Glaubwürdigkeit

Von Daniel Bischof

Politik

Ob den Angaben Schmids zu trauen ist, ist für die Ermittlungen zentral und entscheidet über dessen Kronzeugenstatus.


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Der Kampf um die Glaubwürdigkeit Thomas Schmids ist in vollem Gange. Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz sieht sich durch ein Telefonat mit Schmid, das er aufgezeichnet hat, entlastet. Schmids "Kartenhaus aus falschen Anschuldigungen" sei in sich zusammengestürzt. Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger (ÖVP) nannte Schmid am Donnerstag den "Lügenbaron der Nation". Das verwunderte wiederum Mandatar Christian Hafenecker (FPÖ): Der "Lügenbaron" sei jahrelang der wichtigste Mitarbeiter der Volkspartei gewesen.

Schmids Glaubwürdigkeit ist für die Ermittlungen zentral. Er hat in seiner Einvernahme bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Kurz und andere Beschuldigte schwer belastet. Der ehemalige Öbag-Chef stützt die zentralen Ermittlungsansätze der Behörde. Nämlich unter anderem, dass Kurz in der Affäre rund um mutmaßlich mit Steuergeldern finanzierte Parteiumfragen und mutmaßliche Inseratenkorruption der Bestimmungstäter war. Kurz bestreitet, involviert gewesen zu sein. Schmid hingegen betont, dass Kurz in der Causa die Aufträge erteilt hat.

Mit einem aufgezeichneten Telefongespräch zwischen Schmid und Kurz will der Ex-Kanzler die Aussagen Schmids entkräften und die Glaubwürdigkeit des möglichen Kronzeugen untergraben. Es wurde laut Werner Suppan, dem Verteidiger von Kurz, bereits der WKStA übermittelt. Das Gespräch wurde am 18. Oktober 2021 aufgezeichnet. Also zwei Wochen nach dem Aufkommen der Vorwürfe und dem Rücktritt von Kurz. Das ist auch interessant, weil Schmid bei der WKStA angab, er habe bereits damals bei einem persönlichen Treffen mit Kurz nach Bekanntwerden der Inseratenaffäre befürchtet, dass Kurz verwanzt sei.

Staatsanwälte entscheiden über Glaubwürdigkeit

Die WKStA muss nun dieses aufgezeichnete Telefonat gegenüber den Angaben Schmids in seinem Protokoll abwiegen und die Glaubwürdigkeit Schmids einschätzen. Das wird auch entscheidend dafür sein, ob Schmid Kronzeuge wird.

"Die Angaben des Kronzeugen zu neuen Tatsachen müssen aus Sicht der Staatsanwaltschaft wesentlich zur umfassenden Aufklärung von Straftaten anderer beitragen", erklärt der Strafrechtler Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck. Das setze voraus, dass die Staatsanwaltschaft die Angaben als glaubwürdig einstufe. "Die Bedenken gegen die Kronzeugenregelungen sind ja unter anderem gerade, dass die Gefahr des Denunzierens besteht", führt der Strafrechtler aus. Letztlich müsse die Staatsanwaltschaft entscheiden, "ob sie Schmid mehr glaubt als Kurz".

Was hat Schmid im Telefonat und was hat er in der Einvernahme gesagt? Vor der WKStA wurde Schmid zum "Beinschab-Tool" befragt, also dem Instrument, mit dem für Kurz geschönte Meinungsumfragen illegal mit Steuergeldern gekauft und in der Zeitung "Österreich" lanciert worden sein sollen. "Mir ist ganz wichtig zu betonen, dass ich dieses Tool nur deswegen umgesetzt habe, weil ich von Kurz den Auftrag bekommen habe. Ich habe dieses Tool für Kurz umgesetzt", sagte Schmid.

Die von den Ermittlern dargestellte Verdachtslage treffe "im Wesentlichen" zu. Er übernehme für die Vorwürfe "die Verantwortung": "Ich habe die ÖVP und Kurz aus dem BMF (Finanzministerium, Anm.) heraus gefördert, die Ressourcen des BMF genutzt, um das Fortkommen der ÖVP unter Sebastian Kurz zu unterstützen." Kurz sei im Jahr 2016 noch nicht Parteiobmann gewesen und habe die Umfragen daher nicht über die Partei finanzieren und organisieren können. Daher sei der Umweg über das Finanzressort gegangen worden.

Rolle im Gespräch kleingeredet

In dem Transkript des aufgezeichneten Gesprächs fragte Kurz Schmid: "Was sie uns da strafrechtlich vorwerfen, kannst du dir das irgendwie erklären?" Er habe Schmid "doch nie irgendwie . . . wir haben doch nie einen Auftrag gegeben, oder wir haben doch nicht einmal über Inserate und sowas geredet . . . oder ich habe doch nie gesagt, du sollst der Beinschab jetzt irgendwelche Aufträge geben." Schmid antwortete: "Na, aber das is eben das Schlimme, dass man eben . . . dass die ja ihre eigene Geschichte zusammenbauen, ja."

Wie man auf den Vorwurf der Anstiftung komme, "das kann ich dir nicht beantworten", "das behaupten’s dann einfach, ja", meinte Schmid auch. Er redet seine Rolle in der Causa klein. "Ich hab mich um diese Dinge ja nie gekümmert", sagte er, "um Rechnungen oder irgendwas in dem Zusammenhang". Die Meinungsforscherin Sabine Beinschab habe einmal in der Woche Erhebungen gemacht, "und dann hat man halt noch 1-2 Fragen angehängt, ja", so Schmid. "Dass diese deppate Kuh dann diese Rechnungen da umeinanderschickt und, aus dem die jetzt machen, das war alles ein Auftrag, das war eine ganz andere Sache."

Die im Einvernahmeprotokoll zitierten Chats zeigen wiederum, dass Schmid sich brüstete, dass "wir das Beinschab Österreich Tool" erfolgreich entwickelt haben. Er chattete mit Beinschab zu Umfragen, deren Ausgestaltung und sprach sich mit den Fellner-Brüdern über die Berichterstattung in "Österreich" ab. Auch mit Kurz unterhielt er sich über Umfragen und mediale Berichte. Einmal teilte er ihm mit, dass eine für Kurz günstige Umfrage von Beinschab vorliege. "Danke dir! Gute Umfrage, gute Umfrage :)", antwortete Kurz.

In einer Mail an Beinschab im Juni 2016 schrieb Karmasin: "Sebastian war nervös wegen der Australien Geschichte, hat sich wieder beruhigt." Um welches konkrete Umfragethema es gegangen sei, daran könne er sich nicht erinnern, meinte Schmid vor der WKStA. "Es hat aber aufgrund der Vorschläge von Kurz, Flüchtlinge auf einer Insel zu internieren, nicht mehr gepasst. Deswegen hat er mich gebeten, die zuerst gewünschte Umfrage jetzt doch abzusagen."

Eine Einordnung der Aussagen und der Glaubwürdigkeit Schmids nimmt die WKStA vor. Sollte es zu einer Anklage und Hauptverhandlung kommen, entscheidet ein unabhängiges Gericht über die Vorwürfe. Schmid kündigte über seinen Verteidiger an, er werde "sich "an der medialen und politischen Diskussion nicht beteiligen". Kurz will rechtliche Schritte gegen Schmid einleiten.

Gespräch heimlich aufgezeichnet

Ein Nebenaspekt ist die Frage, ob Kurz sich mit dem Aufzeichnen des Gesprächs strafbar gemacht haben könnte. Offenbar wurde das Gespräch ohne Wissen Schmids aufgezeichnet und an Dritte weitergegeben. § 120 des Strafgesetzbuches stellt den "Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten" unter Strafe. "Das (heimliche) Aufzeichnen eines Gesprächs, an dem man selbst beteiligt ist, bei dem man das Handy im Hosensack hat und auf Aufnahme gestellt hat, ist nach § 120 StGB nicht strafbar", erklärt Schwaighofer. Strafbar sei es aber, wenn man die Tonaufnahme des Gesprächs, an dem man beteiligt war, einem Dritten ohne Einverständnis des Sprechenden zugänglich mache. "Erfasst ist nur die Tonaufnahme selbst, nicht das Transkript. Die nicht sonderlich überzeugende Begründung dafür ist: Das Transkript gibt keine Gewähr für die Richtigkeit."

Dritte seien auch Polizisten, Staatsanwälte und Richter. Wenn man in einem Strafverfahren daher die Aufnahme einem Staatsanwalt vorspiele, sei der Tatbestand des § 120 Abs 2 StGB erfüllt, sagt der Strafrechtler. "Wenn das aber der Abwehr eines strafrechtlichen Vorwurfs dient, wie hier, ist das gerechtfertigt." Es liege Notstand vor. Eine Verurteilung kommt in einem solchen Fall also nicht infrage.