Zum Hauptinhalt springen

Der Karlsruher ESM-Spruch und seine Auswirkungen

Von Robert Cvrkal (Bürgerjournalist)

Gastkommentare

Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Die Karlsruher Richter haben heute die Rechtmäßigkeit der Zusagen Deutschlands zum ESM in Höhe von Euro 190 Mrd. bestätigt, was auch nicht verwunderlich ist, da dieser Beschluss auch rechtmäßig zustande gekommen ist. Gleichzeitig haben die Karlsruher Richter gefordert, dass der ESM nur dann in Kraft treten darf, wenn künftige Ausweitungen der Haftungen Deutschlands durch seperate Beschlüsse des deutschen Parlaments legitimert werden, was durch noch abzuschließende völkerrechtliche Verträge abgesichert werden muss.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; "><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; ">Dies bedeutet nichts anderes als dass die Karlsruher Richter den unbegrenzten Rettungsschirm abgelehnt haben und als unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz eingestuft haben. Mit anderen Worten haben die Karlsruher Richter eine Rückverlagerung von Budgetrechten vom ESM ins deutsche Parlament gefordert damit auch ein nur begrenzter Rettungsschirm verwirklicht werden kann. <br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; "><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; ">Selbstverständlich können die deutschen Abgeordneten jederzeit eine Aufstockung beschliessen, jedoch liegt in diesem Fall die Entscheidunggewalt beim deutschen Parlament während in der Ursprungsfassung des ESM die nationalen Parlamente ausgeschaltet waren.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; "><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; ">Kommenden Dienstag entscheiden die Karlsruher Richter über die Rechtmäßigkeit der Aufkäufe von giftigen Anleihen der maroden Staaten durch die EZB, wobei in diesem Fall Deutschland selbst dann verpflichtet wird, wenn es gegen diese Maßnahme stimmt. Man braucht kein Hellseher zu sein, dass dabei die Budgethoheit Deutschlands verletzt wird, womit sich nächste Woche die Börsen wohl wieder auf einer massiven Talfahrt befinden werden.<br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; "><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; ">Umgelegt auf Österreich bedeutet dieses Urteil, dass der ESM aufgrund der Verletzung der Budgethoheit verfassungswidrig ist und wir im Außenverhältnis verpflichtet sind diesen anzuwenden und nach österr. Rechtslage diesen nicht anwenden dürfen. Da Deutschland den Karlsruher Richterspruch durch völkerrechtliche Verträge absichern muss, haben die österr. Politiker nochmals die Chance entsprechende Korrekturen durchzusetzen. <br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; "><br style="margin: 0px; padding: 0px; font-family: Arial, 'Nimbus Sans L', sans-serif; line-height: normal; ">Laut aktuellen Pressemeldungen ist nunmehr neben den Oppositionsparteien auch die Regierungspartei SPÖ für eine entsprechende Vorabprüfung. Es liegt auch an den Bürgern und Medien, ob sie ein Zeichen setzen damit in Österreich verfassungswidrige völkerrechtliche Verträge in Zukunft keinen Schaden für unser Land anrichten können. <br class="Apple-interchange-newline">http://www.avaaz.org/de/petition/Vorabprufung_von_ESM_und_Fiskalpakt_durch_osterr_Verfassungsgerichtshof/
http://www.petitiononline.at/petition/vorabpruefung-von-voelkerrechtlichen-vertraegen/318