Der "körperliche Unterschied" macht es möglich: Pissoirs bleiben entgeltfrei. | Toiletten-Kabinen sind für Frauen und Männer gleich. | Wien. Eine Frau muss dringend auf eine Toilette. Sie findet eine, hat aber nicht die geforderten 50 Cent Kleingeld bei der Hand. Sie sucht eine Trafik, lässt wechseln und kehrt zur Toilettenanlage zurück. Wäre sie ein Mann, könnte sie ohne Kleingeld das Pissoir benützen und müsste dafür keinen Cent bezahlen. | Pro Gratis-Pissoir: Keine anderen Sorgen? | Contra Gratis-Pissoir: Im Stehen billiger
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Die Frau, nennen wir sie Frau A, ärgerte sich über diese - wie sie meinte - Diskriminierung. Sie legte Beschwerde bei der Gleichbehandlungskommission ein. Diese kam zu dem Schluss, dass "keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes aufgrund einer Diskriminierung von Frau A aufgrund ihres Geschlechts (. . .) vorliegt".
Der Fall landete beim Senat III der Gleichbehandlungskommission im Bundeskanzleramt. Der Senat besteht aus 13 Mitgliedern, mehrheitlich Frauen.
Die Antragsgegnerin - Betreiberin einer Toilettenanlage - legte schriftlich dar, warum Pissoirs gratis, Toiletten aber kostenpflichtig sind: Pissoirs seien gegen Vandalismus resistent, da sie nahezu unverwüstlich seien; sie könnten nicht als Ort des Drogenkonsums dienen, da nahezu kein Sichtschutz geboten werde, und Pissoirs würden "dadurch insgesamt einen wichtigen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit" darstellen." Außerdem berief sich die Betreiberin auf körperliche und kulturelle Unterschiede.
Frau A argumentierte dagegen in einer Sitzung des Senats, dass Frauen dazu erzogen würden, nicht öffentlich ihre Notdurft zu verrichten. Männern hätte man Pissoirs gratis zur Verfügung gestellt, weil man gewollt habe, dass sie sich wenigstens an bestimmten Orten erleichtern sollten. "Also habe das mit Rollenbildern zu tun und Männer hätten die Definitionsmacht über soziale Normen."
Der Geschäftsführer der Toilettenbetreiberin, erläuterte, dass sein Unternehmen bereits überlegt habe, Damenpissoirs anzubieten. Einerseits würde das nicht angenommen, andererseits sei man zu dem Schluss gekommen, dass "es aufgrund der körperlichen Gegebenheiten Frauen nicht so einfach möglich sei, ihre Angelegenheiten im Stehen zu erledigen.
Der Senat kam zu dem Schluss, dass ein Pissoir kein vergleichbares Äquivalent für Frauen hat und es aufgrund "der physischen Unterschiede" nicht um vergleichbare Situationen handle. "Insofern ist daher keine vergleichbare Situation gegeben, da ein Pissoir ausschließlich zur Miktion (Entleerung der Harnblase, Anm.) in der Form bestimmt ist, die sich aus den körperlichen Unterschieden zwischen Mann und Frau ergeben und mit ,Toiletten-Einzelkabinen somit nicht vergleichbar ist."