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Erhöhung gilt nicht für ganzes Jahr 2012, sondern erst ab Juli.|Parteienförderung 2013 wird von 15,5 auf 36 Millionen Euro erhöht.
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Wien. Für ein paar Stunden konnten sich die Parteien - wenn auch nur heimlich - über einen überraschenden Geldsegen freuen. Laut Budgetunterlagen des Bundeskanzleramtes sollten nämlich die Parteienförderungen für 2013 satte 43 Millionen Euro betragen. Das sind 27,7 Millionen mehr als heuer und fast sieben Millionen mehr als bisher angenommen. Die Opposition schäumte, die Koalition gab sich ahnungslos. Letztlich zog das Kanzleramt die Notbremse und sprach von einem "Irrtum".
43 Millionen Euro werden es also nicht, aber immerhin 36 Millionen und damit immer noch 20,7 Millionen mehr, als 2012 an Parteienförderung budgetiert war. Dabei hätte alles ja ganz anders kommen sollen. Am 14. Februar 2012 erklärten Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger nach dem Ministerrat, dass im Zuge des Sparpakets auch die Parteienförderung gekürzt werde. Davon ging man drei Tage später aber wieder ab. Im Frühjahr wurde dann diskutiert, wie die Parteienförderung transparenter und einheitlicher gestaltet werden soll.
Was eigentlich auch als Sparmaßnahme verkauft wurde, entpuppte sich bald als recht lukrativ für die Parteien. Weil einerseits die Wahlkampfkostenrückerstattung (die nur alle paar Jahre fällig wird) gestrichen wurde und aufgrund des Transparenzpakets mit weniger Parteispenden zu rechnen ist, beschlossen SPÖ und ÖVP, die Parteienförderung nahezu zu verdoppeln - und diese auch gleich mit einer automatischen Inflationsanpassung zu versehen, was es nicht einmal bei den Mindestpensionen gibt.
6,94 Millionen zusätzlich
Gegen die Stimmen der Opposition von SPÖ und ÖVP beschlossen, trat das Gesetz mit 1. Juli in Kraft. Vorgesehen war, dass schon für das zweite Halbjahr die erhöhte Förderung gilt, also die planmäßige Parteienförderung von 15,3 Millionen um 6,94 Millionen erhöht wird. Dass im Budget 2013 nun aber Nachzahlungen für 2012 von 13,9 Millionen vorgesehen sein sollten, kam dann doch überraschend.

In Paragraf 7, Absatz 1 des Parteienförderungsgesetzes 2012 heißt es "Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2012 in Kraft." Im für Parteienförderung zuständigen Bundeskanzleramt berief man sich zunächst allerdings auf Absatz 2, der besagt, dass der Differenzbetrag, der sich "für das Jahr 2012" zwischen der alten und der neuen Förderberechnung ergibt, an die Parteien fließt. Laut Kanzleramt bezieht sich die rückwirkende Erhöhung damit "eindeutig" auf das gesamte Jahr 2012.
"Juristisch äußerst gewagt"
Diese Ansicht ist für Politikwissenschafter Hubert Sickinger "juristisch äußerst gewagt". Schließlich sei explizit ein Inkrafttreten mit 1. Juli beschlossen worden, kein rückwirkendes mit 1. Jänner. Außerdem stehe einer derart großzügigen Gesetzesauslegung wohl auch das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Sparsamkeit entgegen.
Während die Opposition schäumte (Grüne: "besonders dreist", BZÖ: "unverschämt"), gab sich die Koalition am Donnerstag ahnungslos. Sowohl SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter als auch sein ÖVP-Pendent Hannes Rauch versichern, fix mit einer Nachzahlung erst ab 1. Juli gerechnet zu haben. Rauch geht "davon aus, dass die Förderung nicht fürs ganze, sondern nur für das halbe Jahr nachgezahlt wird", und Kräuter kündigt an, die zusätzlichen Mittel "im Falle des Falles" zurückzuzahlen.
Das wird nun nicht mehr nötig sein. Im Bundeskanzleramt sprach man von einem "Irrtum". Staatssekretär Josef Ostermayer erklärte, es sei stets "klarer politischer Wille" gewesen, dass die Erhöhung nur für das zweite Halbjahr 2012 gilt. Bei der Budgeterstellung sei leider ein Fehler passiert. Dieser werde im Zuge des parlamentarischen Budgetprozesses, sprich: im Budgetausschuss, korrigiert.
Für die Parteien bedeutet das, dass sie für das zweite Halbjahr 2012 eine Nachzahlung von insgesamt 6,9 Millionen Euro bekommen. Dazu kommt die erhöhte Parteienförderung 2013 über 29,1 Millionen.