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Der Landeshauptmann: Ein Fürst oder "primus inter pares?"

Von Michael Schmölzer

Politik

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Erst jüngst ließ der Landeshauptmann-Stellvertreter und burgenländische VP-Chef Gerhard Jellasitz mit der Bemerkung aufhorchen, er wolle zwar an die Landesspitze, jedoch nicht Landeshauptmann werden. Er möchte lieber "Regierungssprecher" sein. Ein moderner, zeitgemäßer Landeshauptmann wisse, dass er nur einer unter mehreren sei und die Monarchie abgeschafft sei, so Jellasitz. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" relativiert der burgenländische VP-Chef seine Aussage: Er wolle in erster Linie gegen die immer wiederkehrende "dumme Frage" angehen, wer nun nach den Wahlen am 3. September Landeshauptmann im Burgenland werde. Wichtig sei lediglich das Land und seine Zukunft. Seiner Ansicht nach werde aber die Stellung eines Landeshauptmanns in der Bevölkerung völlig falsch eingeschätzt. Der Landeshauptmann sei nämlich - im Unterschied zum Kanzler auf Bundesebene - nicht einmal der "Chef" seiner Regierung, was übrigens auch in der Landesverfassung so verankert sei.

Nimmt man nun die rechtliche und realpolitische Bedeutung des Landeshauptmanns näher unter die Lupe, merkt man, dass das so nicht ganz stimmt. Denn der Landeshauptmann als Regierungschef auf Ebene eines österreichischen Bundeslandes hat sehr wohl rechtlich, als auch faktisch, eine herausragende Stellung im politischen System insgesamt, wie auch innerhalb der Landesregierung. Er leitet - im Gegensatz zum Bundeskanzler - ein eigenes Ressort. Was ihn insgesamt aus dem Kreis des Regierungskollegiums heraustreten lässt, ist, dass er gliedstaatliches "Staatsoberhaupt", Träger der mittelbaren Bundesverwaltung und Vorstand des Amtes der Landesregierung ist. Was sonstige Landessachen angeht, ist der Landeshauptmann allerdings tatsächlich weniger Regierungschef denn "primus inter pares". Was soviel heißt, dass er den übrigen Mitgliedern der Landesregierung nicht als Vorgesetzter gegenübertreten darf. Er besitzt nicht das Recht, Weisungen oder Richtlinien auszugeben. Wichtige Ausnahme dabei ist Wien, wo in der Stadtverfassung ausdrücklich festgelegt ist, dass die amtsführenden Stadträte dem Bürgermeister untergeordnet sind.

Freilich: Ob ein Politiker als souveräner "Landesfürst" auftreten kann oder nicht, hängt nicht zuletzt von seiner Persönlichkeit und davon, ob seine Partei in der Landesregierung und im Landtag über eine absolute Mehrheit verfügt, ab. Was ihn in der Bevölkerung als so "herausragend" erscheinen lässt, ist, dass Landtagswahlkämpfe häufig relativ eindimensional auf die Person des Landeshauptmanns zugeschnitten sind.