Mit einem aufwendigen Update will die Justiz Kosten sparen.
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Wien. Seit 30 Jahren nimmt die Justiz mit dem elektronischen Grundbuch eine Vorreiterrolle beim E-Government ein. Mit der am 1. Mai in Kraft tretenden Grundbuchs-Novelle 2012 soll das System nun technisch auf den neuesten Stand gebracht werden.
"Mit dem "Grundbuch neu" holen wir das mittlerweile 30 Jahre alte elektronische Grundbuch ins 21. Jahrhundert. Die Anwendung wird damit deutlich benutzerfreundlicher und einfacher zu bedienen - ganz im Zeichen einer bürgerorientierten Justiz", ließ Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) anlässlich der Vorlage der Gesetzesnovelle im Ministerrat verlauten.
Beim Grundbuch handelt es sich um ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Register. In ihm sind Grundstücke und die an diesen bestehenden (dinglichen) Rechte eingetragen, wie etwa Eigentum, Pfandrecht, Reallasten, Baurecht oder Wohnungseigentum. Das Grundbuch erfasst 3,1 Millionen aufrechte Grundbuchseinlagen bzw. rund 10,4 Millionen Grundstücke.
Kostenreduktion
Die Erwartungen an das österreichische "Grundbuch neu" sind hoch: Die Nutzung der neuen IT-Plattform soll im Betrieb etwa 80 Prozent Kostenersparnis gegenüber dem bisherigen System bringen.
Folgende wesentliche Inhalte wird die modernisierte Datenbank bringen:
die technische Vorbereitung der Grundbuchdatenbank als Kernregister einer modernen, erweiterbaren und standardisierten E-Government-Infrastruktur;
die entgeltliche Bereitstellung und Gestaltung neuer Produkte im Hinblick auf eine noch höhere Serviceorientierung für den Kunden sowie zur Unterstützung von EU-Initiativen und zur Erfüllung von Informationspflichten;
weitergehende Einbindung des Grundbuchs in die Justiz-IT;
Optimierung der Prozesse zwischen Vermessungsbehörden und Grundbuchgerichten und Gewährleistung einer synchronen Führung und Sicherstellung der Konsistenz von Kataster und Grundbuch;
Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV);
automatisierte Erstellung von Entscheidungen und Abfertigung unter Nutzung des Zustellservice der Justiz (ERV und Poststraße);
Strukturierung und Automatisierung von Antragsformaten (zum Beispiel Eigentumsrecht, Pfandrecht etc.)
Schritt für Schritt
Das Projekt wurde aufgrund der sehr komplexen Anforderungen in zwei Phasen unterteilt: Der erste Schritt "Release 1.5" hat als Kernstück des Projekts die notwendige Erneuerung der Datenbank zum Gegenstand. Sie umfasst auch die Trennung der bislang gemeinsam geführten Datenbanken von Kataster und Grundbuch und die automationsunterstützte Eintragung in das Grundbuch.
Die Inhalte der elektronisch eingebrachten Anträge werden soweit möglich in eine Arbeitsversion des Grundbuchs eingespielt und müssen vom Rechtspfleger bearbeitet und ergänzt werden.
Der Umstellungstermin für "Release 1.5" ist der 7. Mai 2012. Davor wurde am Tagesende des 26. April 2012 die alte Datenbank abgestellt. In der Zeit von 27. April bis 6. Mai 2012 kann das Grundbuch zwar abgefragt werden, neue Eintragungen sind in dieser Zeit aber ebenso wenig möglich wie die "Ersichtlichmachung" neuer Anträge als Plomben in der Aufschrift der Einlagen.
Neues Gebührenmodell
Die Vorteile, die bereits mit dieser Projektphase realisiert werden, sind neben einer Beschleunigung der Grundbuchverfahren die bessere Einbindung von Urkunden, eine zeitgemäße Benutzeroberfläche sowie ein transparenteres Gebührenmodell. "Die Gebühren werden dann nicht mehr pro Zeile, sondern pro Abfrage berechnet", bestätigt Ministeriumssprecher Christian Wigand der "Wiener Zeitung". Die Gebühr pro Abfrage beträgt ab 7. Mai 3,20 Euro.
Die zweite Phase der Umstellung, genannt "Release 1.6", zielt auf die vollständige Digitalisierung der Datenflüsse zwischen Kataster und Grundbuch, und damit auf eine weitere Verbesserung insbesondere im Zusammenhang mit Grundstücksteilungen ab.
Auch dieser Projektabschnitt wurde bereits gestartet, als Umsetzungstermin wurde der 1. Juli 2013 in Aussicht genommen.