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Der nächste Anlauf

Von Simon Rosner

Leitartikel

Die bloße Abschaffung des Amtsgeheimnisses ist zu wenig.


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Die Informationsfreiheit ist mittlerweile ein treuer Begleiter der hiesigen Politik geworden. Jedoch, so scheint es, ein für sie lästiger Begleiter. Es gibt zwar keine politische Partei, die nicht die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verlangt, und die Parteien lassen die Öffentlichkeit auch in unregelmäßigen Abständen in Aussendungen wissen, wie wichtig ihnen staatliche Transparenz ist. Dennoch gibt es in Österreich nach wie vor keine Informationsfreiheit. Es ist sicher richtig, dass gewisse Details bei der Verankerung des Öffentlichkeitsprinzips nicht ganz trivial sind. Jedem ist klar, dass eine Geheimhaltung gewisser Informationen, zumindest zu bestimmten Zeitpunkten, notwendig ist. Und über diese Details, was, wann, wie öffentlich sein darf, kann man sehr wohl unterschiedlicher Ansicht sein, was dann politischen Kompromissen im Wege stehen kann und tatsächlich auch stand. Doch wenn alle Parteien seit Jahren, so wie sie das sagen, auf Informationsfreiheit drängen, sie aber nach wie vor nicht gesetzlich verankert ist, dann sind gewisse Zweifel an der Ehrlichkeit des allgemeinen Wollens schon angebracht.

Nun also der nächste Versuch: Ministerin Karoline Edtstadler hat für den Sommer einen Entwurf für das gesetzliche Ende des Amtsgeheimnisses avisiert. Das ist gut, auch wenn die Erfahrung gelehrt hat, dass gute Absichten allein zu wenig sind. Doch gerade die vergangenen Monate haben wieder einmal offenbart, wie wichtig Informationsfreiheit wäre. Die Eingriffe der Politik im Sinne der Volksgesundheit sind massiv, und man kann sie nicht einfach als Naturereignis hinnehmen. Man muss Entscheidungen nachvollziehen können, und dafür braucht es Zugang zu Entscheidungsgrundlagen und Daten. Und zwar nicht nur zwecks Kontrolle der Mächtigen, sondern auch die Wissenschaft braucht den Zugang, um der Politik überhaupt akkurate Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen.

Dafür muss sich mehr ändern als nur die gesetzliche Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Das Recht auf Information bedeutet nämlich noch nicht, dass man sie auch bekommt. Wenn in der Praxis Zugangshindernisse und die Unwilligkeit auf Auskunft besonders groß sind, ist wenig gewonnen. Der Zugang muss schon niederschwellig sein. Das wird aber nur gelingen, wenn auch die Angst von Politik und Behörden schwindet, durch eine Preisgabe von Informationen Schaden zu nehmen. Gut, manchmal ist die Angst auch nützlich, wenn sie nämlich von skandalösem Handeln abhält. Doch die Lautstärke der öffentlichen Aufregung deckt sich nicht mit der tatsächlichen Schwere des Fehlverhaltens. Vor allem, wenn keine böse Absicht dahintersteckt. Darum verlangt Informationsfreiheit auch eine neue Fehlerkultur.