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Der Wiener Anwalt ist auf Strafrecht, Erben und Scheidungen spezialisiert.
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Empfohlen wurde Mahrer, der, wie er sagt, "jeden und alles verteidigt", von Mithäftlingen in der Justizanstalt Josefstadt.
Der Fall
Bereits im Sommer 2014 wurde der 21-jährige Osman Kahraman zu 21 Monaten verurteilt. Im Urteil hieß es, er habe sich von Juni bis August 2013 in Syrien und anderen Orten an einer terroristischen Vereinigung beteiligt und sich in einem von der Terrororganisation Al-Nusra geführten Camp ausbilden lassen. Wofür er ausgebildet wurde, konnte das Gericht nicht feststellen.
Die Strategie
Mahrer schoss sich unter anderem auf die Beweismittel für den Aufenthalt im Camp ein. Das Gericht erkannte abgehörte Telefonate, Internet-Chats, Fotos und Videos mit "eindeutig islamistischem Inhalt" und syrische Banknoten an. Insbesondere dürfe, so Mahrer, aus der Aussage eines Familienangehörigen Kahramans nicht darauf geschlossen werden, dass er sich tatsächlich einem Waffentraining unterzog. Die Aussage: "Er sagte mir, dass er in der Zwischenzeit ein Waffentraining machen würde. Genaueres dazu hat er uns nicht verraten."
Im Unterschied zu einem in Österreich verübten Raub oder Mord sind Staatsanwälte bei "Foreign Fighters" auf Beweise wie Facebook-Postings angewiesen. Für Mahrer genügen solche Einträge nicht, um den Aufenthalt im Kampfgebiet zu belegen. "Das ist oft nur Prahlerei."
Mahrer sieht ein klares "Fehlurteil" und ortet eine "Verurteilung auf Verdacht in einem medial aufgeheizten Klima der Vorverurteilung".
Das Motiv
"Auch die führenden Nazis bekamen in den Nürnberger-Prozessen ein faires Verfahren", sagt Mahrer. "Jeder Mensch hat das Recht auf eine ordnungsgemäße Verteidigung."