Die verwirrenden Folgen der Abspaltung des BZÖ von der FPÖ legen deutlich die Schwächen des österreichischen Parteienrechts offen.
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"Verantwortlich dafür ist das Selbstverständnis Österreichs als 'neutrale Demokratie'", erläutert Patricia Heindl im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Die junge Universitätsassistentin an der WU Wien hat mit ihrer Dissertation "Die politischen Parteien im Verfassungsrecht" (Uni Wien 2002) die derzeit aktuellste Arbeit über diese Problematik verfasst.
Anders als Deutschland, das sich als "wehrhafte Demokratie" versteht und politische Parteien deshalb auf die freiheitliche Grundordnung verpflichtet, begnügt sich der österreichische Gesetzgeber - abgesehen vom NS-Verbotsgesetz - mit einer laissez-faire-Haltung: "Die Statuten müssen lediglich in einem Periodikum veröffentlicht werden, das noch nicht einmal über eine Mindest-Verbreitung verfügen muss", führt Heindl aus, und auch das Innenministerium fungiere hier lediglich als Hinterlegungsbehörde. Kurz: "Nichts ist in Österreich einfacher, als eine Partei nach dem Parteiengesetz zu gründen. Es gibt nicht einmal ein innerparteiliches Demokratiegebot", bemängelt Heindl. Spezifika wie Generalvollmachten für Parteichefs wären ansonsten erst gar nicht möglich.
Das Parteiengesetz verlangt auch nicht, dass Parteistatuten Organe festlegen, mit denen Verträge abgeschlossen werden können. Ein Problem, das sich jeder Geschäftspartner einer Partei klar vor Augen halten sollte.
Vollends unübersichtlich wird die Situation jedoch, wenn es um den Anspruch auf öffentliche Mittel geht. Am einfachsten verhält es sich dabei noch mit den Parlamentsklubs: Diese haben Anspruch auf Klubförderung, Parteiwechsel oder Abspaltungen sind hier aufgrund des freien Mandats kein Problem. Ein Klub kann dabei auch aus Mitgliedern verschiedener Parteien bestehen. Kommt es zur Abspaltung von mindestens fünf Abgeordneten und schließen sich diese zu einem eigenen Klub zusammen, hat dieser Anspruch auf Förderung.
Offen ist jedoch, wie es sich bei einem Klub, der aus mehr als einer Partei besteht, mit der Parteien- und Publizistikförderung verhält. "Auf diese hat jede im Nationalrat vertretene politische Partei mit mehr als fünf Abgeordneten Anspruch", erklärt Heindl.
Ist das BZÖ nun eine politische Partei im Nationalrat und hätte es daher - rein rechtlich gesehen - Anspruch auf diese Förderungen? Schließlich kommt man nur als wahlwerbende Gruppe in den Nationalrat, und hinter dieser steht wiederum eine politische Partei - in diesem Fall die FPÖ. Offen ist daher nun, wer denn nun die im Nationalrat vertretene politische Partei, die über mindestens fünf Abgeordnete verfügt, tatsächlich ist: Das BZÖ oder die FPÖ?