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Was sich durch die Einführung der CO2-Steuer am Samstag verändert.
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Wer klimaschädlich lebt, muss ab Samstag eine CO2-Steuer zahlen. Betroffen sind erster Linie die Spritpreise. Laut dem Wirtschaftsinstitut Wifo werden sich der Liter Diesel um 9,9 Cent und der Liter Benzin um 8,6 Cent durch die Maßnahme verteuern. Viele Autofahrerinnen und Autofahrer nutzten am Freitag die letzte Gelegenheit, um noch billiger zu tanken.
Wobei die Spritpreise durch die Energiekrise in den vergangenen Monaten ohnehin bereits in astronomische Höhen gestiegen sind. Im August war der Diesel um 48 Prozent teurer als im Vorjahresmonat, Benzin verteuerte sich innerhalb eines Jahres um 38 Prozent.
Die CO2-Steuer mit einem Preis von 30 Euro pro Tonne CO2 ist das Gegenstück zum Klimabonus, den jeder Mensch mit Hauptwohnsitz in Österreich ausgezahlt bekommt (500 Euro). Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr steht der halbe Klimabonus von 250 Euro zu. Wer wie umweltfreundlich lebt, hat nun also einen Preis.
Ende derPutin-Herrschaft
Die CO2-Steuer ist keine Erfindung aus Österreich. Pioniere auf diesem Gebiet sind etwa Finnland (seit 1990), Schweden (seit 1991), die Schweiz (seit 2008) oder die kanadische Provinz British-Columbia (seit 2008). Das Ziel ist in allen Ländern die deutliche Verringerung der umweltschädlichen Emissionen. Sie hatten dabei auch durchgehend Erfolg.
Ob durch die CO2-Steuer auch in Österreich die Emissionen gesenkt werden, ist jedoch fraglich. Sollten die Energiepreise, etwa bei einem Ende der Putin-Herrschaft, wieder in Richtung Normalkosten sinken, könnte der Effekt der Steuer verpuffen. Die Steuer müsste zwar bezahlt werden, die Spritpreise sind aber gefühlt billiger und stärken die Nachfrage.
Entrichtet wird die Steuer an das Finanzministerium. Bezahlt werden sie von Unternehmen, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich importieren. Neben der Mineralölsteuer müssen sie nun ab 1. Oktober zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen.
Ausgenommen sind zahlreiche energieintensive Betriebe. Sie erhalten den Betrag vom Finanzministerium zurück. Damit sollen besonders energieintensive Branchen international wettbewerbsfähig bleiben und mögliche Doppelbelastungen durch den EU-Emissionshandel vermieden werden. Die Unternehmen müssen die Steuer aber vorfinanzieren. Rückerstattungen für 2022 können ab April 2023 beantragt werden.
Grundsätzlich sind jene Unternehmen, die bereits vom EU-Zertifikate-Handel erfasst sind, von der nationalen CO2-Bepreisung ausgenommen. Andere energieintensive produzierende Unternehmen erhalten je nach Betroffenheit unter dem nationalen Emissionszertifikate-Handelsgesetz bis zu 95 Prozent der CO2-Abgabe zurück.
Das soll die Produktion in Österreich konkurrenzfähig halten. Außerdem gibt es für die Landwirtschaft eine pauschale Kompensation pro bewirtschaftetem Hektar. Die Rückerstattungen werden im kommenden Jahr 200 Millionen Euro ausmachen.
Die Regelung wird rückwirkend für ein abgelaufenes Kalenderjahr gelten. Der Gesetzesentwurf liegt zur Genehmigung bei der EU-Kommission.(vasa)