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Replik auf den Artikel "Es wird eng im Wohnbau" von Nedad Memic ("Wiener Zeitung", 29. Juni 2017).
Einige Anmerkungen zum Wiener Mietwohnungsbestand:
1. Wenn beklagt wird, dass die Preisobergrenze für den geförderten Wohnbau nicht gehalten werden kann, ist dem zu entgegnen, dass auch Wohnungen nicht eine Sache sind, die keinen Preis kennt, und der steigt eben wie alle anderen Dinge. Wie man das verhindern will, sollen die erwähnten "Experten" einmal erklären. Niemand schenkt etwas her, auch nicht Bund, Länder oder Gemeinden. Mir sind in Wien schon noch höhere Preise als 1000 Euro pro Quadratmeter untergekommen. Dort gibt es halt keine Förderung. Man muss nicht im 19. Wiener Gemeindebezirk Wohnbauförderung betreiben.
2. Was die Widmungsgebiete für den förderbaren Wohnbau anbelangt, so ist darauf hinzuweisen, dass verfassungsrechtlich das Land Wien keinen Einfluss auf die dortige Preisgestaltung haben kann, denn das wäre wohl Bundessache. Das Volkswohnungswesen mit allen seinen Vor- und Nachteilen ressortiert nun einmal beim Bund. Dass es daneben auch Stimmen gibt, die den förderbaren Wohnbau auf die sogenannte "Subjektförderung" beschänken wollen, sei nur am Rande erwähnt. Außenminister Sebastian Kurz hat aber zu Recht darauf hingewiesen, dass Mittel freigemacht werden könnten, wenn die unzumutbare Subventionspolitik abgeschafft würde.
3. Dass Wien nicht für die Bodenbeschaffung gerüstet wäre, möchte ich in dieser Form zurückweisen. Es fand im Rahmen der befassten Abteilungen im Wiener Magistrat - soweit erinnerlich - im Jahr 1971 eine Sitzung über die Anwendung des Bodenbeschaffungsgesetzes und des Stadterneuerungsgesetzes statt. Zum Bodenbeschaffungsgesetz vertraten die Erschienenen die Auffassung, dass im gewidmeten Bauland in Wien keine Flächen existierten, die nach Form und Ausmaß für eine Bodenbeschaffung geeignet wären. Und - das ist meines Erachtens auch wesentlich für das grünlandarme Wien - es sollten nicht die Flächen des gewidmeten Grünlandes dafür umgewidmet werden. Daher wurde die Bodenbeschaffung als unanwendbar für Wien abgelegt.
4. Die Stadterneuerung lief an und wäre für die Wohnungsbeschaffung sicher vorteilhaft gewesen. Es blieb der Bundesregierung unter Kanzler Viktor Klima vorbehalten, mit einem Budgetbegleitgesetz die Steuerbegünstigungen dafür - und das sogar rückwirkend - zu streichen. Damit war die Stadterneuerung gestorben (soweit erinnerlich, existierten in St. Pölten zu diesem Zeitpunkt allein fünf Stadterneuerungsvorhaben).
6. Ein Blick in die Wiener Bauordnung zeigt, dass diese sehr wohl eine Bodenmobilisierung in Form einer Enteignung aus städtebaulichen Gründen kennt (Paragraf 43). Eine weitergehende Ausdehnung scheint mir jedoch an der mangelnden Kompetenz des Landes Wien im Bundes-Verfassungsgesetz zu scheitern. Denn das gehört zum Volkswohnungswesen nach Artikel 11. In den Jahren um 1965 hat man in Wien aufgrund dieser Bestimmungen mit Enteignungen für Zwecke des kommunalen Wohnbaus begonnen. Das Echo war entsprechend. Vom Bezirksvorsteher angefangen hat sich dagegen das Volk des 3. Bezirkes, wo das stattfand, erhoben. Daraufhin wurde dies wieder abgeblasen. Dass die Widmung für den förderbaren Wohnbau bei den Widmungsbestimmungen geregelt ist, ist gesetzestechnisch richtig.
Wie gesagt, Wien hat längst rechtlich die Möglichkeit einzugreifen, aber damit schlechte Erfahrungen gemacht. Wien - das darf ich aus meiner bescheidenen Kenntnis des österreichischen Baurechts sagen - ist nach wie vor in der Legistik des Planungs- und Baurechts führend. Gegen eines wehrt sich aber die Stadt, und dafür hat sie meine volle Unterstützung: Auf der grünen Wiese sollen auch keine neuen geförderten Wohnbauten hingestellt werden. Es gibt Methoden, die Stadt anders zu verdichten, aber - darüber besteht in nicht näher zu nennenden Kreisen Übereinstimmung - hier muss der 15. Oktober abgewartet werden.