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Analysiert man die Begründung des österr. VfGH näher, dann kommt man zu den Schluss, dass der ESM in der Ursprungsversion, so wie er von ROT-SCHWARZ-GRÜN beschlossen wurde sehr wohl verfassungswidrig war, womit die Häme für die frühere blaue Kärntner Landesregierung wegen der Abweisung der Klagsbegehren mehr als entbehrlich ist.
Erst durch das von den Karlsruhern Richtern erzwungene Zusatzprotokoll, welches eine betragsmäßige Beschränkung der Haftungen bedingte, welche laut unseren Verfassungsrichtern auch auf die anderen Staaten anzuwenden ist, wurde der ursprünglich verfassungswidrige ESM repariert.
Die Begründung der Regierungsvertreter, dass man von vornherein angenommen habe, dass es diese Haftungsbeschränkung gäbe ist fadenscheinig und erinnert an die Äußerung unserer Finanzministerin, dass wir zwar Haftungen für die maroden Staaten übernommen haben, diese jedoch sowieso niemals in Anspruch genommen werden. In der Zwischenzeit wurden wir eines Besseren belehrt und wissen nun, dass Haftungen die gegeben werden auch die Tendenz haben gezogen zu werden.
In Wahrheit haben die Karlsruher Richter durch ihre Entscheidung nicht nur für Deutschland die Budgethoheit zurück ins deutsche Parlament verlagert sondern gleichzeitig auch den von Rot-Schwarz-Grün begangenen Bruch der österreichischen Verfassung korrigiert. Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine Vorabprüfung von völkerrechtlichen Verträgen durch den österreichischen Verfassungsgerichtshof wäre, denn Österreich kann sich nicht darauf verlassen, dass Deutschland so nebenbei auch immer die österreichische Verfassung schützt. Ohne diesem Zusatzprotokoll und dessen Auswirkungen hätten wir jetzt einen völkerrechtlichen Vertrag, der nach außen gültig wäre aber im Innenverhältnis nicht angewendet hätte werden dürfen.
Unter diesem Gesichtpunkt ist die neuerlich aufgestellte Forderung vom Präsidenten des VfGH Holzinger bezüglich einer Vorabprüfung von völkerrechtlichen Verträgen durch den österreichischen VfGH mehr als verständlich.