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"Der Staat hat eine Schutzpflicht"

Von Michael Schmid

Wirtschaft
"Die elementaren Rechte wie Gesundheit und Leben genießen den höchsten Schutz und werden durch die Folgen der Klimakrise bereits heute verletzt", sagt Krömer.
© Patrick Pleul/pa

Warum der Klimawandel zunehmend die Verfassungsgerichte beschäftigt, erklärt Rechtsanwältin Michaela Krömer.


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Der Klimawandel beschäftigt zunehmend die Verfassungsgerichte. Es geht dabei um den Schutz der Grundrechte. Michaela Krömer hat sich mit ihrer Anwaltskanzlei auf solche Verfahren spezialisiert. Im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" erklärt sie, warum Gerichte künftig eine wichtige Rolle beim Erreichen der Klimaziele spielen werden.

"Wiener Zeitung": Klagen wegen Umweltschäden kennen wir spätestens seit Erin Brockovich, als ein großer Energieversorger 1996 für Verseuchung des Trinkwassers Millionen zahlen musste. Ihre aktuellen Klimaklagen betreffen aber nicht konkret vorliegende Schäden. Wie dies?

Michaela Krömer: Wir bewegen uns bei diesen, also meinen, Verfahren im öffentlichen Recht. Im öffentlichen Recht geht es um die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Also, Spielregeln, an die sich alle halten müssen - auch der Staat. Dazu zählen die Grundrechte, die in der Verfassung verankert sind. Diese Rechte sind zu schützen, sonst wären sie bloß ein Stück Papier. Die elementaren Rechte wie Gesundheit und Leben genießen den höchsten Schutz und werden durch die Folgen der Klimakrise bereits heute verletzt. Denn die Staaten tun nicht genug, um diese zu schützen. Und genau an diesem Punkt setzen viele Klimaklagen im öffentlichen Recht an.

Es geht um die Säumigkeit des Staates?

Ganz genau. Weil der Staat eine Schutzpflicht hat, bestimmte Grundrechte zu schützen. Auch gegenüber den Folgen der Klimakrise.

Aber wie kann ich dem Staat seine Säumigkeit nachweisen? Es gibt ja bereits Umweltschutzgesetze.

Zwei Punkte vorweg. Zum einen: Klimaschutz ist nicht gleich Umweltschutz. Zum anderen: Es gibt mehrere Kriterien, die dafür ausschlaggebend sind, ob die Schutzpflicht verletzt wurde. Erstens: Kennt der Staat die Gefahr der Klimakrise? Ja, er kennt sie. Zweitens: Hat er sie erkannt? Ja, hat er. Er hat das Pariser Abkommen ratifiziert und die Deklaration im Nationalrat verabschiedet. Drittens: Unternimmt der Staat alles in seiner Macht Stehende, um die mit der Klimakrise verbundenen Gefahren von seinen Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden? Nein, das tut er nicht. In Österreich ist das einfach zu argumentieren. Seit 1990 sind die CO2-Emissionen nicht gesunken. Wir sind die Schlusslichter in der EU. Andere EU-Staaten haben die Emissionen schon ansatzweise reduziert. Somit liegt hier ein offenkundiger Verstoß vor. Wäre Österreich hingegen Klimamusterschüler, könnte eingewandt werden, dass ja etwas geschieht. Doch nur ganz wenige Staaten betreiben vorbildliche Klimapolitik. Costa Rica und Gambia sind solche Beispiele. Gegen diese Staaten ein Verfahren zu eröffnen, wäre schwierig, denn die unternehmen bereits alles, was ihnen möglich ist.

Österreich aber definitiv nicht.

So ist es.

Und darum gibt es Klagsmöglichkeiten?

Ganz genau. Wir haben einklagbare Verfassungsrechte. Die Klimakrise wiederum ist die größte Bedrohung der Grundrechte, die jetzt schon verletzt werden. Wenn das Leben vorhersehbar bedroht ist, gilt der Grundsatz, dass geschützt werden muss. Bei der Klimakrise ist es wissenschaftlich vorhersehbar, dass es da ums Eingemachte geht. Ein Rechtsdefizit bleibt selbst bei erfolgreichem Grundrechtsschutz allerdings noch, weil künftige Generationen nicht erfasst werden. Es gibt auch kein Recht auf eine intakte Umwelt, das den juristischen Spielraum sehr erweitern würde.

Michaela Krömer ist Anwältin und hat 2021 vor dem Europäischen Gerichtshof die erste österreichische Klimaklage eingebracht. Sie wurde ebenfalls 2021 von der österreichischen Liga für Menschenrechte für ihr Engagement mit dem Menschenrechtspreis 2021 ausgezeichnet.
© Mitja Kobal

Wieviel Spielraum gibt es denn?

Es ist ein bisserl wie beim Yoga. Da nehme ich eine bestimmte Position ein, zum Beispiel, um meine Zehen zu erreichen. Ich strecke mich in dieser Position solange, bis ich die Zehen wirklich erwische. Die Grundposition darf ich allerdings nicht ändern. Ähnlich ist es mit der Anwendung des Rechtes, besonders bei Klimaklagen. Solange ich in der vorgesehenen Position bleibe, sind Klimaklagen so etwas wie zulässiges Stretching innerhalb des Systems. Das ist völlig legitim und bei Rechtsfragen immer der Fall, denn es kann ja nie alles vollinhaltlich rechtlich vorausgesehen werden. Wenn es hingegen nötig ist, eine komplett andere Position einzunehmen, um das Ziel zu erreichen, dann ist das nicht mehr die Aufgabe der Gerichte. Dann muss das Parlament als gesetzgebendes Organ die entsprechende neue rechtliche Grundlage schaffen. Es ist daher immer die Frage: Bin ich noch in diesem Stretch drinnen oder verlange ich von den Gerichten, Gesetze zu schaffen. Letzteres ist nicht deren Aufgabe.

Bei den Klimaklagen sind wir noch in diesem Stretch?

Ja, denn unser Rechtssystem muss sich erst diesen Fragen in all ihrer Konsequenz stellen. Es ist nur mittlerweile so, dass die Lage schon so dramatisch ist, dass die Grundrechte ganz offenkundig berührt werden. Wenn die Verfassungsrechte keine Antwort auf die Klimakrise haben, dann machen sie sich selbst obsolet. Der Stretch, dass daher die Staaten auf Basis der Grundrechte uns schützen müssen, ist daher kein großer mehr. Wenn unser Rechtssystem Klimafragen umfassender inkludieren würde, hätten schon früher rechtliche Schritte unternommen werden können. Beim Recht auf eine gesunde Umwelt, Stichwort Biodiversitätskrise, schaut es hingegen anders aus. Das können unsere Gerichte nicht feststellen. Denn das haben wir in Österreich nicht im System.

Aber wie ist das mit dem Recht auf gesunde Umwelt in der Grundrechte-Charta?

Dazu habe ich jetzt einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Damit soll geklärt werden, ob dieses Recht auf gesunde Umwelt tatsächlich ein Recht ist oder nur eine Zielbestimmung. Eine Zielbestimmung ist eine Absichtserklärung, aber nicht einklagbar. Ich weiß nicht, ob das dem EuGH vom Verfassungsgerichtshof vorgelegt wird. Falls ja und falls der EuGH das bejaht, wäre das ein Hebel.

Aber kann man mit solchen Klima-Verfahren die Politik zum Handeln zwingen?

In Deutschland passiert das bereits. Der Entscheid des deutschen Verfassungsgerichtes vom 31. März 2021, hat die Klimaziele für nicht ausreichend und damit verfassungswidrig befunden. Nun wurde auf der Zielebene nachgebessert. Verfassungsgerichte werden schon ernst genommen. Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann haben wir ein Problem. Je mehr Umweltverfahren in den einzelnen Ländern gewonnen werden, desto mehr steigt die Motivation, auch in anderen Ländern solche Verfahren zu führen. Die erste Entscheidung in Europa - Urgenda 2019 in den Niederlanden - hat eine ganze Reihe an Klimaklagen ausgelöst. Die rechtliche Ebene ist eine ganz wichtige Option, etwas in die richtige Richtung zu bewegen. Aber genauso wichtig sind andere Maßnahmen wie die Klimaproteste und gutes Lobbying auf der gesetzgeberischen Seite.

Das Gebäude des österreichischen Verfassungsgerichtshofes auf der Freyung in Wien.
© Michael Schmid

Aktuell scheinen allerdings - auch wegen des Ukraine-Kriegs - Umweltziele an politischer Bedeutung zu verlieren.

Das sehe ich nicht so. Die Industrie beispielsweise erkennt, dass sie auf Erneuerbare umrüsten muss und würde das gern so schnell wie möglich tun. Denn die sicherste und am besten steuerbare Energieform sind mittlerweile die Erneuerbaren. Die Technologie ist da, die Industrie will das. Aber aus unerfindlichen Gründen blockieren vor allem die Bundesländer. Beispielsweise weil sie keine beziehungsweise nicht ausreichende Zonen für Windräder oder Photovoltaik festlegen. Es gibt Bundesländer in Österreich, in denen kein einziges Windrad steht.

Kurzer Blick in die Zukunft. 2050 soll die EU klimaneutral sein. Schaffen wir das?

Naja, es werden jetzt zwar viele schöne Ziele formuliert, aber noch sind viele dieser Ziele nicht verbindlich und lassen sich nicht einklagen. Damit fehlt es an einem Druckmittel zur Umsetzung. Es braucht zudem mehr als nur finanzielle Sanktionen. Gut wäre ein Sofortmaßnahmenkatalog im Gesetz, der definiert, welche Maßnahmen automatisch bei Versäumnissen in Kraft treten. Das kann man auf demokratischem Weg beschließen. Doch die Politik zaudert noch. Wichtig ist, dass die Gesetze demokratisch beschlossen werden und eine klare Handlungsanleitung geben. Da brauchen wir jetzt schnell einige Anpassungen. Auch im Mietrechtsgesetz, in der Straßenverkehrsordnung, in der gesamten Raumplanung. Die Landwirtschaft darf man ebenfalls nicht außer Acht lassen.

Liegt es wirklich nur an der Politik?

Noch einmal: Die Industrie will mehrheitlich etwas tun. Die sehen nicht zuletzt aufgrund der massiv steigenden Preise, dass es die Transformation braucht. Die Wirtschaft ist veränderungsfähig, die müssen sich permanent anpassen. Es blockieren meiner Meinung nach viel mehr Politikerinnen und Politiker, die Angst um ihre Wählerschaft haben. Natürlich wird es auch Verlierer geben. Die Autoindustrie wird ziemlich sicher nicht florieren. Aber es gibt immer Wirtschaftszweige, denen es besser und solche, denen es schlechter geht. Das kann nicht die Ausrede für die Verhinderung des Transformationsprozesses sein. Wichtig ist, die gesamte Gesellschaft im Auge zu behalten. Bei den Klimaklagen haben wir den Vorteil, dass die Gerichte politisch unabhängig und nicht auf eine Wiederwahl angewiesen sind. Hier besteht meine Hoffnung auf eine längerfristige Sicht.