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Eine Machtgeschichte des Bundespräsidenten von 1918 bis heute.
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Entlassen. Auflösen. Die Regierung, den Kanzler, den Nationalrat. Und für eine ordentliche Politik sorgen. So tönen etliche Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten. Die Idee vom starken Mann in der Hofburg ist so alt wie das Amt.
Es war ein Novum, als Rudolf Kirchschläger 1980 von der Regierung das "Trockenlegen der Sümpfe und sauren Wiesen" einforderte. Damals hatte eine SPÖ-Alleinregierung das Sagen, und der Skandal um den Bau des Wiener Allgemeinen Krankenhauses dominierte die Schlagzeilen. Die öffentliche Meinung über die Moral in der Politik erreichte zu dieser Zeit einen ersten Tiefpunkt.

Kirchschläger, ein tief gläubiger Diplomat, den Kreisky 1974 als überparteilichen Kandidaten aus dem Hut gezaubert hatte, nahm diese Stimmung auf. Das war so im Drehbuch für das Amt nicht vorgesehen. Doch beflügelt von einer überwältigenden Wiederwahl kurz zuvor (unterstützt von SPÖ und ÖVP kam Kirchschläger auf 80 Prozent), las er mit seiner Rede in ungewohnter Form der Regierung die Leviten. Hinter den Kulissen übten zwar auch seine Vorgänger die Möglichkeiten ihres Amtes aus, etwa als Theodor Körner 1953 eine Koalition von ÖVP und dem VdU ablehnte, doch öffentlich hielten sie sich stark zurück.
Radikal parlamentarisch zu Beginn
Die Versuchung, den starken Mann zu leben, wohnt dem Amt seit der Verfassungsnovelle vom 1929 inne (siehe Faksimile). Ab Mitte der 1920er spitzte sich die Polarisierung in Österreich zwischen der christlichsozial-dominierten Regierung und der sozialdemokratischen Opposition zu. Der antiparlamentarische Trend der Zeit ging in Richtung autoritärer Machtausübung. In Österreich waren es vor allem die Heimwehrverbände, der paramilitärische Arm der Christlichsozialen, die auf eine Führerfigur drängten.


Dazu muss man wissen, dass am Anfang der Republik ein radikaler Parlamentarismus stand. Nach der provisorischen Verfassung von 1918 war das Parlament allen anderen Staatsgewalten klar übergeordnet. Die Rolle des Staatsoberhaupts wurde vom Nationalratspräsidium erst im Kollektiv, dann vom Ersten Präsidenten ausgeübt. Während die Christlichsozialen auf einen eigenständigen Bundespräsidenten drängten, wollten die Sozialdemokraten einen "Ersatz-Kaiser" verhindern. Als Kompromiss sah die Verfassung von 1920 ein eigenständiges Amt des Bundespräsidenten vor, der von der Bundesversammlung gewählt wurde, jedoch ohne nennenswerte Machtbefugnisse.
Gegen Ende der 1920er geriet der autoritäre Druck immer stärker. Trotz der vergifteten politischen Stimmung gelang 1929 noch ein Kompromiss. Die Heimwehren drängten auf ein präsidentielles Regierungssystem mit einem starken Staatsoberhaupt an der Spitze. Am Ende einigten sich die Parteien auf eine massive Aufwertung des Bundespräsidenten.
Vom Volk gewählt erhielt er das Recht, den Bundeskanzler zu ernennen, Minister auf Vorschlag des Kanzlers zu bestellen, die Regierung zu entlassen und den Nationalrat aufzulösen, allerdings nur auf Vorschlag der Regierung. Etliche Befugnisse des Bundespräsidenten sind damit an einen Vorschlag oder Gegenzeichnung der Regierung beziehungsweise des Kanzlers gebunden. Das setzt der Machtfülle Grenzen. 1945 bestand der Kompromiss zwischen ÖVP und SPÖ darin, die Verfassung in Form von 1929 (und eben nicht 1920) wieder in Kraft zu setzen, aber in Bezug auf die Macht des Bundespräsidenten Verzicht zu üben. Die Macht lag bei den Parteien, nicht bei den noch jungen Institutionen der Republik, die sich das Vertrauen der Bürger erst erarbeiten mussten.

Dieser Machtverzicht hielt so lange, wie die Allmacht der Großparteien akzeptiert blieb. Kirchschläger ist 1980 ein erster Vorbote. Kurt Waldheim will, kann aber aus anderen Gründen nicht. Es ist die erstarkte FPÖ unter Jörg Haider, die in den 1990ern beginnt, die formalen Kompetenzen des Amtes mit Leben zu füllen. Ausgerechnet der von der ÖVP 1992 nominierte Thomas Klestil machte dann die Probe aufs Exempel, indem er 1994 beanspruchte, den EU-Beitrittsvertrag Österreichs zu unterschreiben. Doch am Ende zieht er gegen Kanzler Franz Vranitzky den Kürzeren. Nach den Nationalratswahlen 1999 werden Klestil von der zum Regieren entschlossenen Parlamentsmehrheit von ÖVP und FPÖ die Grenzen des Amts aufgezeigt.
Mit Alexander Van der Bellen kam 2016 erstmals ein Bundespräsident ins Amt, der weder von ÖVP noch SPÖ nominiert worden ist. Diesen Freiraum nutzte der ehemaligen Grünen-Chef geschickt, aber dosiert. Seine Herausforderer am Sonntag geben sich entschlossen, das neu zu handhaben. Tatsächlich hat die Verfassung einen echten Belastungstest in Form eines zum Handeln entschlossenen Bundespräsidenten noch vor sich.