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Der Stein des Anstoßes

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kann die Anwendung eines nationalen Gesetzes untersagen.


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Die sektoralen Fahrverbote hätten ab 1. August auf Teilen der Inntalautobahn A12 für Lkw-Transporte (über 7,5 Tonnen) von Abfällen, Getreide, Rundholz, Kork, Nichteisen- und Eisenerzen, Steinen, Erde, Aushub, Kraftfahrzeugen sowie Baustahl gegolten. Betroffen gewesen wären nur Lkw im Transit von Kufstein bis zum Brenner. Einheimische Lkw hätten dagegen mit den gleichen Ladungen ungehindert fahren dürfen (bei Ausgangs- oder Zielpunkt im Gebiet von Innsbruck oder der Bezirke Kufstein, Schwaz oder Innsbruck-Land).

Die Europäische Kommission hatte in ihrem Antrag auf Einstweilige Verfügung die Meinung vertreten, die Fahrverbote behinderten "ganz offensichtlich" die im EU-Vertrag garantierte Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit - die wichtigsten EU-Grundrechte, auf denen der Binnenmarkt beruht. "Schwerpunktmäßig" wäre der internationale Transitverkehr betroffen gewesen, die Maßnahme sei zudem unverhältnismäßig.

Die Dringlichkeit der einstweiligen Anordnung hatte die Kommission denn auch mit den "erheblichen Auswirkungen" auf die Transportunternehmen und auf das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes begründet. Außerdem will die Kommission "ein Exempel" für andere österreichische Bundesländer und andere EU-Länder statuieren, die dem Tiroler Beispiel folgen und ebenfalls Fahrverbote erwägen könnten.