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Der steinige Weg zum Tierschutz

Von Roman Kopfer*

Politik

Nach einem zwölfstündigen Verhandlungsmarathon haben sich ÖVP, FPÖ, SPÖ und Grüne nun auf ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz geeinigt. Roman Kopfer zieht Bilanz.


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Die 1996 mit dem Tierschutzvolksbegehren begonnene unendliche Geschichte scheint nun doch ein glückliches Ende gefunden zu haben. Zahlreiche Forderungen, für die auch der Österreichische Tierschutzverein seit Jahren gekämpft hat, wurden im neuen Gesetz verankert. Am Ende des langen und steinigen Wegs steht ein Kompromiss, der die inakzeptable Regierungsvorlage wesentlich verbessert. Wie jeder Kompromiss stellt auch dieser keine der Parteien völlig zufrieden, aber aus Sicht des Tierschutzes lässt sich eine vorsichtig positive Bilanz ziehen.

So ist es ein wichtiger Schritt, dass es, neben dem Verbot der Käfighaltung von Legehennen ab 2005, auch ein Verbot der ausgestalteten Käfige - diese sind in Wirklichkeit nur geringfügig größer und beinhalten Sitzstangen und Plastikvorhang als Nest - ab 2008 geben wird. Ferner wurde der Tierschutzombudsmann durch eine Parteienstellung aufgewertet. Bislang wäre er nur "qualifizierter Zuseher" gewesen, denn mehr Rechte als Akteneinsicht waren ihm nicht beschieden.

Erst durch diese Parteienstellung kann er wirklich die Rechte der Tiere vertreten, da er im Verfahren zwingend gehört werden muss und auch Berufung gegen Fehlentscheidungen erheben kann. Schließlich ist es mehr als erfreulich, dass sich die vier Parlamentsparteien darüber einig sind, dass Tierschutz auch in den Verfassungsrang erhoben werden soll. Österreichische Tiere haben dann endlich denselben Stellenwert wie ihre deutschen Artgenossen. Denn dort ist dies bereits vor Jahren geschehen. Zahlreiche weitere Verbesserungen wie etwa Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Tiergeschäften, Verbot von Erwerb, Besitz und Anwendung von Teleimpulsgeräten, Verbot der dauernden Anbindehaltung uvm. , machen das Gesetz zu einem akzeptablen Gesamtpaket.

So positiv all diese Verbesserungen zu bewerten sind, so sehr drängen sich mir aber noch einige Fragen auf. Was ist mit den Verschlechterungen, die es etwa in der Mastschweinehaltung geben soll und was ist mit den schwammig formulierten Übergangsbestimmungen? Gerade letztere liegen mir noch sehr im Magen. Sinngemäß erlaubt der § 44 Abs. 4 nämlich, dass "Haltungsanlagen" die Anwendbarkeit des Gesetzes verhindern können, indem sie - sehr vereinfacht ausgedrückt - notwendige An- und Umbauten nicht vornehmen. Es zeigt sich also, dass ein erster wichtiger Schritt gemacht, das Haus gebaut ist. Nun geht es an die Einrichtung, denn viele Forderungen sind noch unerfüllt. Die nächste Gelegenheit hierfür gibt es im parlamentarischen Unterausschuss am 25. Mai.

Vermehrt ist jetzt Gemeinsamkeit gefragt. Nur im Konsens zwischen Tierschutz- und Bauernvertretern wird der Spagat zwischen tiergerechter und rentabler Produktion machbar sein. Denn die Debatten der letzten Monate haben vor allem aufgezeigt, dass der Tierschutz in der heutigen Zeit auch eine ökonomische Frage ist.

Eines möchte ich den Lesern abschließend noch auf den Weg geben: Der Konsument hat eine immense Macht und kann durch sein Kaufverhalten viel beeinflussen. Nicht zu Unrecht hat Frau Dr. Baumgartner-Gabitzer, Tierschutzsprecherin der ÖVP, die österreichische Bevölkerung dazu aufgerufen, unsere Bauern nicht im Stich zu lassen. Ich möchte diesen Aufruf noch etwas erweitern. Von fast allen tierischen Produkten werden heimische Bioprodukte aus tiergerechter Produktion angeboten. Bitte greifen sie hier zu, auch wenn es vielleicht ein wenig teurer ist. Gleichsam möchte ich die Regierung auffordern dafür Sorge zu tragen, dass sich die breite Masse der Österreicher das auch in Zukunft leisten kann.

*Roman Kopfer, Jurist beim Österreichischen Tierschutzverein