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Der Steuervorteil bleibt

Von Alexandra Grass

Politik

In Sachen Abfertigung bleiben sämtliche bereits erworbene Ansprüche unberührt - samt dem steuerlichen Vorteil. Dies stellte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel nach dem Ministerrat klar.


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Schüssel umriss die Grundlinien des neuen Modells, das nur für neue Dienstverhältnisse gelten soll. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber soll ein Arbeitnehmer die Wahlmöglichkeit haben, entweder wie bisher steuerlich begünstigt die Abfertigung als Ganzes zu bekommen, oder den Betrag "in einer Art Pensionskasse" für eine Zusatzpension mitzunehmen. Zweiteres soll generell bei Selbst- und einvernehmlicher Kündigung der Fall sein. Aber auch bei der Zusatzpension sollen Steuervorteile aliquot eingerechnet werden.

Die Betriebe sollen in dieser Pensionskassenregelung 25 Jahre einzahlen. Nur mehr das erste Jahr eines Beschäftigungsverhältnisses soll einzahlungsfrei sein. Derzeit muss ein Arbeitnehmer mindestens drei Jahre ein Beschäftigungsverhältnis haben, um einen Abfertigungsanspruch zu erwerben.

Gestern sind Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Sozialminister Herbert Haupt beauftragt worden, bis Mitte des Jahres eine Lösung für die neue Abfertigungsregelung vorzulegen.