Noch am 24. August hat Innenminister Günther Platter erklärt, dass derzeit nur sondiert wird, ob und wie man Computer aus der Ferne polizeilich überprüfen kann. Nun meinen sogar schon Kanzler und Vizekanzler, man müsse über solche Fahndungsmethoden diskutieren.
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Eine solche Debatte läuft in Deutschland schon seit Monaten, nun lebt sie aufgrund des jüngsten Terroralarms wieder auf. Das Internet sei zu "Fernuniversität und Trainingscamp" der Terroristen geworden, formulierte Innenminister Wolfgang Schäuble schon im vergangenen Dezember als Begründung für die Haltung der Unionsparteien. Diese fordern die Online-Durchsuchung dringend, während Koalitionspartner SPD Widerstand leistet.
Durch diese Diskussion ist aber auch klar geworden, dass bei dem Einsatz des sogenannten "Bundestrojaners" oder "Polizeitrojaners" noch etliche Fragen offen sind. Unter einem Trojaner versteht man Software, die sich - meist als Anhang zu einer E-Mail verschickt - in einem Computer einnistet und dort versteckt Funktionen ausübt.
Ob diese Trojaner die erwünschte Aufgabe, den PC auszuspionieren und die Daten an die geheimen Ermittler weiterzuleiten, überhaupt ausüben können, ist auch unter Experten umstritten. Manche meinen, sie würden sogar an den gängigen, auf den PCs installierten Schutzprogrammen scheitern, andere glauben daran, dass diese leicht zu umgehen sind. Die jüngsten, angeblich aus China stammenden Hackerangriffe sollen jedenfalls auf diese Weise durchgeführt worden sein. Allerdings wurden sie aufgedeckt - und das soll ja beim virtuellen Lauschangriff auf Terroristen unbedingt vermieden werden.
Abseits der technischen Machbarkeit sind viele juristische Fragen offen: Vor allem Schäubles Absicht, auch ohne richterlichen Befehl solche Untersuchungen zuzulassen, würde die Grundrechte außer Kraft setzen, meinen Kritiker. Sogar in den USA, wo eine solche Spionage-Software schon seit einigen Jahren eingesetzt wird, ist eine richterliche Anordnung notwendig. Wenig beachtet wird die Gefahr, dass sich Kriminelle die Software beschaffen und für ihre Zwecke einsetzen.
Und natürlich steht auch hinter diesem Streit der andauernde Konflikt zwischen Sicherheit und Menschenrechten. Die Terrorjäger schießen dabei oft über das Ziel hinaus, etwa indem man Flugpassagieren verbietet, Flüssigkeiten im Handgepäck mitzunehmen. Erst am Mittwoch hat das Europäische Parlament neuerlich darauf gedrängt, die Maßnahme, die bei Flughafenbetreibern und Passagieren für Unmut sorgt, aufzuheben. Zweifel an der ständigen Aufrüstung im Wettlauf mit den Terroristen sind jedenfalls berechtigt. Schließlich ist der Fahndungserfolg der deutschen Polizei auch nur auf akribische, herkömmliche Ermittlungsarbeit zurückzuführen.
Siehe
Debatte über PC-Fahndung