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Der Typenschein für Gebäude kommt

Von Ingeborg Waldinger

Wirtschaft

Für Wohn-Neubau ab 2008 Pflicht. | Kosten trägt der Eigentümer. | Wien . Das Klima spielt verrückt, die Energieressourcen werden knapp, die Heiz- und Kühlkosten für Gebäude steigen beträchtlich - das Thema Energie gewinnt in der Immobilienwirtschaft zunehmend an Bedeutung.


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Die Europäische Union schreibt nun einen "Energieausweis" für Gebäude vor. Er ist bei Neubauten und Großsanierungen, aber auch bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien vorzulegen. Dieses Instrument soll ein breites Bewusstsein für den effizienten und nachhaltigen Umgang mit Energie schaffen. Es hat primär informativen Charakter, wird - als Vergleichsmedium - seine Wirkung auf den Immobilienmarkt aber nicht verfehlen: Ein Wettbewerbsnachteil für "Energiefresser" zeichnet sich ab.

Seit 4. Jänner des heurigen Jahres ist die EU-Richtlinie "über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" in Kraft. Ziel der Gebäuderichtlinie ist es, energetische Mindeststandards festzulegen und den Energieverbrauch von Gebäuden bis 2010 um etwa 20 Prozent zu senken.

Normierte Kennzahlen

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, binnen Dreijahresfrist die nationalen Rechtsgrundlagen zur Einführung des "Energieausweises" zu schaffen. Dieser dient der gesamtenergetischen Beurteilung von Gebäuden. Er soll über den Energieverbrauch informieren, Energiesparpotenziale aufzeigen und Vorschläge für kosteneffiziente thermische Verbesserungsmaßnahmen enthalten. Normierte Energiekennzahlen drücken die Energieverbrauchswerte von Raumheizung und -kühlung, Warmwasserbereitung und Beleuchtung aus, ein Buchstabe (A bis G) die jeweilige Energiegüteklasse.

Die Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudehülle und -alter, Standort, Klima und Nutzungsart erstellt.

Die EU-Gebäuderichtlinie stellt den Staaten frei, bestimmte Gebäudekategorien von den neuen energetischen Mindeststandards auszunehmen - etwa Baudenkmäler, Kirchen, freistehende Kleingebäude oder Gewerbe- und Industrieanlagen mit niedrigem Energiebedarf.

Dafür sollten stark frequentierte Behördengebäude und andere öffentliche Einrichtungen ein Vorbild geben, regelmäßig eigene Energieausweise erstellen - und diese an gut sichtbarer Stelle anbringen. Des weiteren sieht die EU-Umweltvorgabe die periodische Überprüfung von Heiz- und Klimaanlagen vor.

Ländersache

Das österreichische "Energieausweis-Vorlage-Gesetz" wurde bereits beschlossen und "tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, in dem in allen Bundesländern Regelungen über den Inhalt und die Ausstellung des Energieausweises in Kraft stehen". Das braucht wohl seine Weile, beharrt doch jedes Land auf seiner eigenen Bauordnung. Voraussichtlich gelten daher folgende Fristen:

Für Wohn- und Nutz-Neubauten wie Großsanierungen wird der Energieausweis spätestens ab 1. Jänner 2008 Pflicht - und somit Voraussetzung zur Erlangung der Baubewilligung. Auch Fördergelder werden dann nur noch gegen Vorlage des Energiepasses fließen (in einigen Bundesländern ist Letzteres schon der Fall).

Bei Verkauf oder Vermietung bereits bestehender Gebäude wird die Vorlage dieses "Typenscheins" ab Anfang Jänner 2009 obligatorisch. Das Dokument darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zehn Jahre sein.

Wer haftet?

Die Kosten für den Energiepass hat der Gebäudeeigentümer bzw. der Verkäufer oder Vermieter zu tragen. Unklar scheint noch, wer den Energieausweis künftig ausstellen darf (von Baumeistern und Architekten einmal abgesehen). Offen scheint ferner, wer für die Richtigkeit der im Energieausweis enthaltenen Angaben haftet - der Aussteller, oder doch der Verkäufer bzw. Vermieter.