)
AK-Wohnbauexperte Rosifka sieht "Österreich zuerst"-Regel kritisch.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 5 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien.Nach fünf Jahren sollen Mieter ihre gemeinnützige Wohnung laut einem Entwurf der Regierung kaufen können, wenn mehrere Bedingungen vorliegen (etwa ein eingezahlter Mindestbetrag an Eigenmitteln). Bisher war das erst nach zehn Jahren möglich. Innerhalb von 20 Jahren muss der Bauträger die Wohnung drei Mal zum Kauf anbieten. Schlechtergestellt werden Ausländer, als Mieter als auch als Käufer, was verfassungsrechtlich heikel werden dürfte. Die Novelle ist seit Donnerstag in Begutachtung.
Dabei lässt die Regierung laut dem Wohnrechtsexperten von der Arbeiterkammer, Walter Rosifka, allerdings wesentliche Probleme außer Acht. Der Mieter könne sich beispielsweise derzeit beim Kauf einer gemeinnützigen Wohnung nur gegen den angebotenen Kaufpreis des Bauträgers wehren, wenn der Preis jenen von frei finanzierten vergleichbaren Objekten übersteigt. Diese könnten in Relation allerdings "völlig überhöhte" Preise haben.
Eigentum für alle werde es laut Rosifka so nicht spielen, solange diese hohen Preise verlangt werden können. Und: Selbst bei niedrigen Zinsen bräuchten die Leute 20 bis 30 Prozent Eigenmittel, um überhaupt an einen Kredit dafür zu kommen. "Wenn man am Preis nichts ändert, hilft es mir ohne Eigenkapital nichts, wenn mir die Wohnung drei Mal angeboten wird".
Rosifka will die Wohnungen in der Gemeinnützigkeit halten, weshalb er auch den neuen Spekulationspuffer in der Novelle gespalten sieht. Bisher war es so, dass nach Abschluss des Mietkaufs zum freien Mietzins weitervermietet werden durfte. Nun darf der Ex-Mieter laut Gesetzesentwurf zwar 15 Jahre lang nur den Richtwert verlangen, je nach Bundesland zwischen 5,30 und 8,92 Euro pro Quadratmeter. Danach seien die Wohnungen trotzdem am freien Mietmarkt und fallen aus dem sozial gebundenen Bestand heraus.
Dass sich mit ehemals gemeinnützigen Wohnungen Geld machen lässt, lasse sich aus Sicht der Arbeiterkammer am Beispiel der ehemals bundeseigenen Buwog erkennen. Obwohl dort gemeinnützige Preisbegrenzungen für den älteren Wohnungsbestand weiter gelten, seien dort Wohnungen eher um fast 300.000 Euro verkauft worden, anstatt sie einer Familie zum gesetzlich zulässigen und leistbaren Mietpreis von 700 Euro zu vermieten.
Ein großes Problem sei auch, dass potenzielle Mieter oft gar nicht wissen können, ob sie eine ehemalige gemeinnützige Wohnung zur Miete vor sich haben, die jemand gekauft hat, ohne zuvor Mieter des gemeinnützigen Bauträgers gewesen zu sein. Dann gilt nämlich eine Mietpreisobergrenze. Da bräuchte es mehr Transparenz, etwa einen Vermerk im öffentlichen Grundbuch.
"Wenn das keine Diskriminierung ist. . ."
Mit der neuen Novelle sollen Österreicher gegenüber Ausländern bevorzugt werden. Konkret müssen Drittstaatsangehörige fünf Jahre im Land sein und Integrationsnachweise vorlegen, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen, und sie haben darüber hinaus kein Anrecht auf einen Kauf. Das halten Verfassungsrechtler für unzulässig. Auch Rosifka zweifelt. Der Wohnbauförderungstopf werde von Ausländern mitfinanziert. Diese würden schwerer eine geförderte Wohnung bekommen, während heimische Bauern und Selbstständige, die keinen Wohnbauförderungsbeitrag zahlen, keine Hürden hätten. "Wenn das keine Diskriminierung ist, dann weiß ich nicht."