Prozessauftakt gegen Krankenpfleger und Heimhilfe. Sie sollen einen älteren Mann vernachlässigt haben.
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Wien. Als die Sanitäter kamen, war Herr M. nicht mehr ansprechbar. Verwahrlost lag er im verschmutzten Bett der Ehewohnung. Schimmel hatte sich durch die Matratzen gefressen, überall auf dem Körper des alten Mannes hatten sich Wunden gebildet. Zehn Zentimeter lang waren seine Fingernägel. "Der Geruch war so stark, dass wir alle Fenster öffneten. Nach dem Einsatz wechselten wir das Gewand", hielten die Rettungskräfte im Protokoll fest.
Wie es so weit kommen konnte, wird am Montag im Wiener Straflandesgericht thematisiert. Angeklagt sind eine Heimhelferin und ein diplomierter Krankenpfleger, ihnen wird das Vernachlässigen einer wehrlosen Person vorgeworfen. Sie sollen nicht dafür gesorgt haben, dass Herr M. ausreichend betreut wurde bzw. Missstände ignoriert haben. Die Angeklagten bestreiten das.
"Älterer und gepflegter Herr"
Dem alkoholkranken M. war bei einem Krankenhausaufenthalt eine Mischdemenz diagnostiziert worden. Anfang 2015 kehrte er in die Zwei-Zimmer-Wohnung in Wien, wo er mit seiner Frau lebte, zurück. Die damals 71-Jährige ist Diabetikerin und brauchte Unterstützung. Der angeklagte Krankenpfleger - ein Angestellter einer Betreuungseinrichtung - besuchte sie daher im März 2015. Er erstellt Pflegepläne und entscheidet, welche Hilfeleistungen der Patient bekommt.
M. sei ein "älterer und gepflegter Herr" gewesen und habe ihm "normale Antworten" gegeben. "Er und seine Gattin haben mir versichert, dass sie seine Körperpflege übernimmt", schildert der Mann vor Gericht. Nach einigen Minuten sei H. dann ins Bett gegangen, das Gespräch habe er dann mit der Frau fortgesetzt. Diese sei ihm rüstig genug erschienen, sich um die Pflege des Mannes zu kümmern.
Der Angeklagte beschloss, der Frau eine Heimhilfe zu geben. Sechs Mal in der Woche schaute sie täglich für eine Stunde vorbei. "Ich habe nur die Haushaltstätigkeiten gemacht. Rezepte abholen, Geschirr putzen, Einkaufen gehen", sagt die Zweitangeklagte. Die Anklage wirft ihr vor, dass sie die Notlage von M. niemanden gemeldet hat, obwohl sie habe erkennen müssen, wie schlecht es dem alten Mann geht.
"Zum Herrn M. bin ich ganz selten gekommen", sagt sie. Die Tür zu dessen Zimmer sei zwar offen gestanden, doch habe M. immer gebrüllt, wenn sie in seine Nähe gekommen sei. "Seine Frau hat gesagt, ich soll da nicht hineingehen", sagt die Angeklagte. Sie habe geglaubt, dass die "rüstige" Frau die Pflege ihres Mannes übernehme: "Mir wurde gesagt, dass die Gattin das macht."
Das Bett von Frau M. überzog die Heimhilfe allerdings. "Wenn sie so rüstig ist, warum überziehen Sie dann ihr Bett?", fragt Richter Stefan Erdei. "Ich habe das gemacht, weil sie das verlangt hat", antwortet die Angeklagte.
"Bin ein nachsichtiger Mensch"
Im März 2016 machte der Krankenpfleger einen zweiten Besuch. Bei diesem zeigte sich Herr M. gar nicht mehr. Er habe gerade gefrühstückt und wolle nicht mehr rauskommen, habe ihm die Ehefrau versichert, so der Angeklagte. Auch habe ihn der Mann beschimpft und gesagt, er solle das Zimmer nicht betreten. Jeder habe das Recht, einen schlechten Tag zu haben, daher sei er dem Wunsch nachgekommen: "Ich bin ein nachsichtiger Mensch. Das ist mir auf den Kopf gefallen", sagt der Krankenpfleger.
Verdächtiges hat der Angeklagte damals nicht bemerkt. Bettlägerig sei Herr M. nicht gewesen, denn er habe gesehen, wie M. sich im Bett erhob, um in eine Harnflasche zu urinieren. Der Krankenpfleger räumt aber ein: "Durch diesen Fall ist viel zutage gekommen, das jetzt besser gemacht wird. Es wird mir nicht mehr passieren."
Die Heimhilfe und ihre Kolleginnen, von denen sie teils vertreten wurde, nahmen ebenfalls keine größeren Probleme wahr. Auch gerochen habe sie nichts, so die Heimhilfe. Einen Monat bevor die Sanitäter sich des Mannes annahmen, vermerkte sie in ihrer Arbeitsdokumentation: "Herr M. ist derzeit zufrieden."
"Hat schon gerochen"
Auch die beiden Söhne, die ihre Eltern täglich bis wöchentlich besuchten, geben an, nichts mitbekommen zu haben. Gegen sie und Frau M. lief ein Ermittlungsverfahren, das eingestellt wurde. "Es hat schon gerochen in der Wohnung, es ist mir aber nicht so aufgefallen", meint einer der Söhne.
"Ich war zu gutmütig. Ich habe mir nicht zu helfen gewusst", sagt die heute 74-Jährige. Wenn ihr Mann ihr etwas gesagt habe, dann habe sie sich dem gefügt: "Er hat alle beschimpft." Schrittweise habe sich sein Zustand verschlechtert. Geistig bergab sei es mit ihm gegangen, bettlägerig sei er geworden. Der Heimhilfe habe sie auch gesagt, dass sie nicht mehr könne - diese habe darauf aber nicht reagiert.
Verhandlung vertagt
Im November 2016 war die Situation dann so drastisch, dass Frau M. die Rettung rief. Die schockierten Helfer brachten den verwahrlosten Mann sofort ins Krankenhaus. Er hatte in den eigenen Exkrementen liegen müssen, die Haut hatte sich wegen dem langen Liegen teilweise von seinem Rücken gelöst. Mittlerweile befindet sich der Demenzkranke in einem Pflegeheim. Dort lasse er sich auch behandeln, erklärt Frau M. "Die Pflegerinnen haben mir gesagt, dass sie ihn anfangs zu dritt hochheben mussten."
Ein Urteil erging am Montag nicht, die Verhandlung wurde von Erdei auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Richter lässt noch ein Gutachten einholen, weitere Zeugen sollen befragt werden.