In Österreich wird nun an der Grenze zur Slowakei kontrolliert, dabei erklärte der EuGH bisherige Kontrollen als rechtswidrig.
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Österreich wird ab Donnerstag seine Grenzen zur Slowakei kontrollieren, da auch Tschechien mit Grenzkontrollen beginnt. Wegen "vermehrten Schlepperaufkommens", wie ein Sprecher von Innenminister Gerhard Karner sagte. Neu sind derartige Grenzkontrollen nicht, denn seit Jahren wird an den Übergängen zu Ungarn und Slowenien kontrolliert.
Wie das Innenministerium sagte, werden die neuen Kontrollen ähnlich verlaufen. Das heißt, es gibt keine dauerhafte Kontrolle jedes Fahrzeugs an der Grenze, wohl aber Schwerpunkte an Übergängen, was auch zu Staus führen könnte. Zusätzlich finden Kontrollen im Grenzgebiet statt.
Kontrollen müssen kurz sein
EU-rechtlich stehen diese Kontrollen aber auf wackligen Beinen. Die Personenfreizügigkeit ist ein Grundrecht, daher dürfen Grenzkontrollen nur temporär und wohlbegründet eingeführt werden. Jene an der Grenze zur Slowakei gelten vorerst für zehn Tage, eine Verlängerung ist aber möglich und auch wahrscheinlich. Maximal dürfen sie sechs Monate bestehen. So sieht es der Schengener Kodex vor.
Die Kontrollen zu Slowenien und Ungarn sind jedoch seit 2017 in Kraft, die entsprechende Verordnung des Innenministeriums wird alle sechs Monate erneut kundgemacht, zuletzt am 11. Mai. Der Europäische Gerichtshof hat diese Praxis aber im April in einer Vorabentscheidung für unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Der Fall ging damals wieder retour ans steirische Landesverwaltungsgericht, das dann seinerseits im Juni die Grenzkontrolle aus dem 2019 als rechtswidrig befand. Der Bund, konkret das Innenministerium, musste die Verfahrenskosten von 1.660 Euro übernehmen. Der Beschwerdeführer, urteilte das Gericht, sei durch die "Ausübung der Befehlsgewalt in seinem Grundrecht auf freien Personenverkehr als Unionsbürger verletzt" worden.
Grenzkontrollen dürfen nur eine kurze Problemlösung sein, langfristig müssen weniger invasive Maßnahmen als die Beschränkung der Freizügigkeit gefunden werden. So verlangt es Schengen. Dem war die Republik aber nicht nachgekommen, befand der EuGH.
Einzelfälle wie jener vor dem EU-Gerichtshof haben vorerst wenig Folgen. Der Beschwerdeführer bekam recht, dass er zu Unrecht kontrolliert wurde. Die Kosten für den Bund halten sich Grenzen. Für Peter Bußjäger, Verwaltungsrechtler an der Uni Innsbruck, müsse die Republik aber sehr wohl auf das Urteil reagieren, "denn sie könnte in Staatshaftungsansprüche hineinlaufen", wenn jemanden durch rechtswidrigen Grenzkontrollen Kosten entstehen, etwa durch einen langen Stau.
Die Kontrollen zur Slowakei betrifft das noch nicht, sie sind noch frisch. Die aktuelle Verordnung für die Kontrollen zu Slowenien und Ungarn laufen jedoch am 10. November aus. Das Innenministerium antwortete dazu auf Anfrage vor Redaktionsschluss nicht.