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Nach Wahlen haben manche Parteien gewonnen und andere manches mal sogar empfindliche Einbußen hinnehmen müssen. Reflexartig reklamieren dann die Gewinner REGIERUNGSVERANTWORTUNG für sich und bei drastischen Verlusten gehen bisherige Machthaber in die Opposition. Doch was ist eigentlich dieser sogenannte Wählerauftrag?
Grundsätzlich ist eine Regierung das höchste Verwaltungsorgan eines Bundeslandes bzw. des Staates und die Landtage bzw. der Nationalrat sind die dazugehörigen Gesetzgebungskörperschaften und gleichzeitig auch die Kontrollorgane der Bundes- bzw. Landesregierungen. Und genau hier liegt auch das eigentlich Problem, weil im gewählten Kontrollorgan normalerweise (Ausnahme Minderheitsregierung) die Regierungsparteien die Mehrheit stellen und sich somit auch selbst kontrollieren sollen. Dass dies nicht funktioniert sehen wir an den Korruptionsskandalen und auch am Abdrehen des Korruptionsuntersuchungsausschusses als es für die Kanzlerpartei unangenehm hätte werden können.
Nach Skandalen in Kärnten bzw. Salzburg haben die dortigen Machthaber eine fürchterliche Schlappe erlitten und andere Parteien haben regen Zulauf von den Wählern bekommen. Doch was wollten diese Wähler eigentlich? Dass die neuen Machthaber weiter machen wie bisher und nur Namen bzw. die Farbe gewechselt wird? Wohl kaum der Auftrag der Wähler ist ganz einfach dafür Sorge zu tragen, dass in Zukunft Steuergeldnichtung oder auch Korruption eingedämmt werden, da ein vollständiges Verhindern nicht möglich ist. Die Korruptionsskandale haben auch gezeigt, dass die Kontrolle versagt hat und Kontrolle unabhängig von den Regierenden erfolgen muss, weil Selbstkontrolle bei Steuergeld nicht ausreicht um den von manchen als Selbstbedienungsladen angesehenen Steuertopf zu schützen. Doch ob ein Wahlgewinner jetzt in die Regierung einzieht oder weiter in Opposition bleibt ist von diesem Wählerauftrag "Schaffung von TRANSPARENZ und Kontrolle" unabhängig zu sehen. Zieht jetzt allerdings eine frühere Oppositionspartei in die Regierung ein, dann hat diese als Regierungspartei gesehen, ja gar kein Interesse daran, die nunmehrige Opposition zu stärken und z. B. Untersuchungsausschüsse als Minderheitenrecht zu gestalten, da sie sich damit ja das Leben selbst als Regierungspartei schwer machen würde.
Genau in den Bereichen, wo Parteiinteressen von den Machthabern vor den Interessen der Bevölkerung gehen, muss das Volk als kollektiver Korrekturmechanismus eingreifen können, weil im Extremfall es ansonsten unzählige Machtwechsel geben kann ohne dass dem eigentlichen Wählerauftrag (Stärkung der Kontrolle um Korruption und Steuergeldvernichtung einzudämmen) nachgekommen wird.
Einen rechtlich verbindlichen Bürgerentscheid brauchen wir als Druckmittel dort, wo die repräsentative Demokratie aus Machterhaltsstreben bzw. Parteiinteressen versagt. Wenn sich die Machthaber zu einen frühzeitigen, ergebnisoffenen und ehrlichen Dialog mit der Bevölkerung bekennen und auch leben, dann wird es kaum zu einen Bürgerentscheid kommen, weil ja die Machthaber auch wiedergewählt werden wollen und sich somit mit der Bevölkerung auseinandersetzen werden.
Nur all die Debatten über Bürgerbeteiligung beginnen bei Schritt 3 oder 4 ohne dass die vorigen Schritte, wie z. B. die Versorgung der interessierten Bürger mit den notwendigen Informationen, abgehandelt wurden. Voraussetzung für Bürgerbeteiligung ist meines Erachtens eine Beschränkung des Amtsgeheimnisses auf den Ausnahmefall damit der Informationsvorsprung zwischen Machthaber und Bürgern ausgeglichener ist. Wie soll man über etwas MITREDEN, wenn die Bürger vom Informationsfluss abgeschnitten sind?
Vergleichbar ist die Vorgangsweise bei den Debatten über Bürgerbeteiligung mit der Buchung eines fortgeschrittenen Kurses für Fußballbegeisterte für ein Baby, welches gerade laufen lernt. Genauso wenig wie dieses Baby von diesem Kurs etwas hat, haben auch die Bürger von mehr Bürgermitbestimmung nichts, wenn die Ausgangsvoraussetzungen fehlen und nur totes Recht geboren wird.