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Der Weg zum Arbeitslosengeld

Von Sissi Eigruber

Wirtschaft

Eine gute Ausbildung, noch keine 40 Jahre alt und Berufserfahrung - was soll da noch schief gehen? Für manche so ziemlich alles, was die Karrierewünsche betrifft. Bei der stetig steigenden Zahl von Arbeitslosen kann dieses Schicksal jeden irgendwann einmal treffen. Die "Wiener Zeitung" gibt einen Überblick darüber, wer in Österreich wann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Wie bei jeder komplexen rechtlichen Angelegenheit gilt aber auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel.


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Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss für den Arbeitsmarkt verfügbar sein, in Österreich arbeiten dürfen, arbeitsfähig, arbeitswillig und natürlich arbeitslos sein. Soviel zu den "individuellen Anspruchsvoraussetzungen". Doch damit Arbeitslose Geld aus der Versicherung bekommen, müssen sie zuerst einmal etwas eingezahlt haben. "Es handelt sich um eine Versicherungsleistung", betont Günther Leitner, Leiter der Versicherungsabteilung in der Bundesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich. Wer das erste Mal Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss in den letzten zwei Jahren (ab dem Stichtag, also jenem Tag an dem der Antrag gestellt wird) insgesamt mindestens 52 Wochen beschäftigt gewesen sein - und zwar so, dass für diese Zeit auch in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde. Wer also zum Beispiel als Freier Dienstnehmer oder nur geringfügig beschäftigt war, erwirbt damit keinen Anspruch, weil bei diesen Beschäftigungsformen nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird. Ausnahmen gibt es u.a. für Lehrlinge und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Präsenzdiener. Dienstverhältnisse im EU-Ausland und anderen Ländern, mit denen ein bilaterales Abkommen besteht (z.B. Kroatien, Bosnien-Herzegowina), werden angerechnet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Für Jugendliche - also Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 25 Jahre alt sind - gilt die obige Regelung mit mindestens 26 Wochen Beschäftigung.

Wer selbst nachrechnet, und glaubt, dass er diese Zeiten nicht zusammen bekommt, sollte sich trotzdem an das AMS wenden, denn unter Umständen kann die Rahmenfrist erweitert werden. Dabei können eventuell auch Zeiten berücksichtigt werden, in denen der Antragsteller selbständig erwerbstätig war oder Krankengeld bezogen hat. Leitner rät jedenfalls, sich rasch an das AMS zu wenden, denn Arbeitslosengeld kann frühestens ab dem Tag der Antragstellung berechnet werden. Außerdem hilft das AMS bei der Arbeitssuche und kann Qualifizierungsmaßnahme bewilligen - eventuell auch für jene, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Andere Richtlinien gelten für Arbeitssuchende, die schon einmal arbeitslos gemeldet waren: Damit sie wieder Geld aus der Versicherung beziehen können, müssen sie im vergangenen Jahr ab Antragsstellung mindestens 28 Wochen Beschäftigung nachweisen.

Berechnung des Anspruches

Als Berechnungsbasis für das Arbeitslosengeld dient das sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen aus dem Vorjahr, sofern der Antrag in der zweiten Jahreshälfte gestellt wird. Anträge in der ersten Jahreshälfte werden auf Basis des vor-vorigen Jahres berechnet. Das Arbeitslosengeld beträgt 55% des, nach bestimmten Modalitäten berechneten, Nettodurchschnitts-Monats. Niedrigverdiener bekommen 65%. Wer sein Arbeitslosengeld selbst berechnen will, kann dies online unter http://www.arbeitsmarktservice.at (--› Service für Arbeitsuchende --› Leistungsanspruch-Berechung) tun. Die Höchstgrenze für das Arbeitslosengeld beträgt aktuell 37,52 Euro pro Tag. Hinzu kommt der Familienzuschlag pro Kind, für das Unterhaltspflicht besteht, auch wenn es nicht im eigenen Haushalt lebt.

Eine geringfügige Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit ist erlaubt, muss aber sofort dem AMS gemeldet werden. Meldepflicht besteht auch für Krankenstand und Auslandsreisen. Grundsätzlich bekommt jeder anwartsberechtigte Arbeitslose 20 Wochen lang Arbeitslosengeld. Wer in den letzten 5 Jahren 3 Jahre beschäftigt war, hat Anspruch auf 30 Wochen. Wer 40 Jahre oder älter ist und in den letzten 10 Jahren mindestens 6 Jahre Beschäftigung nachweisen kann, erhält 39 Wochen lang Arbeitslosengeld. Arbeitslose, die 50 Jahre oder älter sind, können mit Zahlungen über 52 Wochen hinweg rechnen, sofern sie in den letzten 15 Jahren 9 Jahre beschäftigt waren. Sind diese Zeiten abgelaufen, ohne dass ein Job gefunden werden konnte, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe.

Detaillierte Informationen gibt es bei dem, für den jeweiligen Wohnort bzw. -bezirk zuständigen Arbeitsamt. http://www.arbeitsmarktservice.at