WKO unterstützt die Anstellung des ersten Mitarbeiters. | Förderkriterien mit 11. Juli erleichtert.
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Wien. Die heimischen Einpersonen-Unternehmen (EPU) scheinen, was Wachstum angeht, sehr ambitioniert zu sein. Immerhin möchte laut Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ein Drittel von ihnen einen Mitarbeiter anstellen. Doch bevor es so weit ist, gibt es einige Dinge, die zu klären sind. So muss sich der Firmeninhaber etwa überlegen, ob er sich finanziell überhaupt leisten kann, Chef zu werden.
Das war auch der Grund, warum Karin Kreutzer, Inhaberin der Agentur Konzept PR, längere Zeit gezögert hat, einen Mitarbeiter zu beschäftigen. Doch als ein größerer Kunde gewonnen wurde, war klar, dass sie die Arbeit zusammen mit dem geringfügig angestellten Mitarbeiter nicht alleine schafft, und so wurde nach einer angestellten Arbeitskraft gesucht. Der finanzielle Aspekt war aber nicht der einzige Grund, warum Kreutzer gezögert hat, einen Mitarbeiter anzustellen. Sie habe sich auch überlegt, ob und wie sie ihn interessant beschäftigen kann, sagt die PR-Fachfrau.
Echtes Dienstverhältnis
Um Unternehmern und Firmeninhabern wie Kreutzer den Weg zum ersten Mitarbeiter zu erleichtern, hat die WKO eine Beratungsstelle im Internet eingerichtet - mit Informationen, ab welcher Umsatzhöhe sich ein Mitarbeiter lohnt, oder welchen Kollektivvertrag er bekommen muss. Des Weiteren können sich die EPU hier auch über die Personalsuche schlau machen.
Wem diese Informationen nicht ausreichen, der kann sich auch in einer der neun Bundesland-Niederlassungen der Wirtschaftskammer beraten lassen, erklärt Rudolf Obereder vom Gründerservice der WKO. Aber nicht nur mit Serviceleistungen, sondern auch durch eine Förderung der Lohnnebenkosten werden Unternehmer motiviert, Mitarbeiter anzustellen. Die Möglichkeit, einen WKO-Zuschuss zu den Lohnnebenkosten zu erhalten, besteht seit 1. September 2009. Die Förderhöhe liegt bei 25 Prozent des Bruttolohns - zwölf Mal pro Jahr, so Obereder im Gespräch mit der "Wiener Zeitung".
Die Dauer der Förderung ist auf maximal ein Jahr begrenzt und gilt nur für echte Dienstverhältnisse - also keine freien Dienstnehmer oder Lehrlinge. Gefördert werden alle Personen, die unmittelbar zuvor eine Ausbildung abgeschlossen haben und beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitssuchend vorgemerkt oder arbeitslos gemeldet sind (mindestens zwei Wochen). Ausgenommen davon sind laut Obereder Ehegatten, Lebensgefährten und Verwandte bis zum zweiten Grad.
Um den Weg für den ersten Mitarbeiter weiter zu ebnen, wurden die Förderkriterien mit 11. Juli ausgeweitet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es kein Alterslimit bei den Mitarbeitern mehr (bis dahin wurde nur bis zum 30. Lebensjahr gefördert) und es werden auch nur mehr die vergangenen fünf Jahre in puncto früherer anrechenbarer Mitarbeiter angeschaut. Bisher wurde hier die gesamte Unternehmensgeschichte beleuchtet.
In Summe hätten bis Ende Mai rund 800 Einpersonen-Betriebe die Förderung der Lohnnebenkosten in Anspruch genommen, sagt Obereder.
80 Prozent starten allein
Vor allem personalintensive Branchen wie Werbung oder Finanzdienstleister würden das Angebot annehmen. Bei Dienstleistungen, die eng mit dem Unternehmer verbunden sind (zum Beispiel Altenpfleger), bestehe hingegen weniger Nachfrage, sagt Obereder, der hinzufügt, dass 80 Prozent der Gründer ohne Mitarbeiter starten.
www.epu.wko.at