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Deutsche Anwälte dürfen Erfolg prämieren lassen

Von Konstanze Walther

Wirtschaft

Bundesverfassungsgericht kippt Vergütungsregeln. | Karlsruhe/Wien. Was in Österreich verpönt ist, war in Deutschland lange Zeit verboten: Erfolgshonorare für Anwälte.


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Mit einem am Mittwoch ergangenen Urteil kippte der deutsche Verfassungsgerichtshof (BVerfG) das generelle Verbot des Erfolgshonorars. Die Rechtsvertreter durften bisher nicht mit ihrem Mandaten vereinbaren, im Erfolgsfall an der erstrittenen Summe beteiligt zu sein, bei der Niederlage hingegen leer auszugehen.

Das BVerfG hielt die deutsche Regelung zu restriktiv, weil sie keine Ausnahmen zulässt. Die Karlsruher Richter ließen in ihrem Urteil aber dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2008 Zeit, Abhilfe zu schaffen - bis dahin gilt noch das derzeitige Verbot.

Ins Rollen gekommen ist der Fall, als eine deutsche Anwältin mit zwei US-amerikanischen Mandanten, Nachfahren jüdisch Vertriebener, ein Erfolgshonorar im Entschädigungsprozess vereinbarte. In Amerika üblich, doch in Deutschland wurde sie dafür mit 5000 Euro Strafe belegt, gegen die sie sich nun beim BVerfG erfolgreich wehrte.

Der Vorteil einer derartigen Erfolgsprämie ist, dass das Prozessrisiko auf den Anwalt abgewälzt wird - gut für mittellose Kläger, die dennoch zu "reich" für einen kostenlosen Verfahrensbeistand sind.

Diskussion in Österreich

Die Lage in Österreich ist weniger restriktiv: Vorab vereinbarte Erfolgshonorare sind zulässig, doch die gänzliche Abwälzung des Prozessrisikos, sowie das Versprechen eines Prozentsatzs der erstrittenen Summe sind verboten. "Der Anwalt soll nicht seine wirtschaftlichen Interessen mit denen eines Mandanten vermengen", erklärt der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, Gerhard Benn-Ibler. "Ein Arzt operiert sich ja auch nicht selbst am Blinddarm." Dennoch werde in Österreich immer wieder über diese Regelungen diskutiert. Der deutsche Weg wird vielleicht auch hierzulande Türen öffnen.