In Deutschland wird die Anlagepalette für Kleinanleger bunter: Wenn das Investmentmodernisierungsgesetz wie geplant die letzten Hürden nimmt, sind ab Jänner 2004 erstmals Hedge Fonds zugelassen. Zu ihrem eigenen Schutz dürfen Kleinanleger allerdings direkt nur in Hedge Fonds-Dachfonds investieren. Dadurch wird das Risiko vermindert.
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Der entsprechende Passus lautet: "Erstmalige Zulassung von 'Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken' (Hedge Fonds)". Die Produkte sollen einen ausdrücklichen Warnhinweis vor einem möglichen Totalverlust erhalten, geht aus dem Entwurf zum Investmentmodernisierungsgesetz hervor.
Das österreichische Investmentfondsgesetz lässt bislang keine Hedge Fonds zu. Dennoch gibt es bereits eine reichhaltige Auswahl an Hedge Fonds und anderen Alternativen Investments, die sich über Vertriebszulassungen am Markt positioniert haben.
Das deutsche Bundesfinanzministerium begründete seinen Schritt mit der deutlichen Nachfrage nach Hedge Fonds am Markt. Die Gesetzesnovelle soll ein Gleichgewicht zwischen den Interessen des Marktes und dem Schutz der Anleger herstellen. Dies stelle auch hohe Anforderungen an die Gesellschaften und deren Manager. Die Hedge Fonds können als Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt werden. Die Produktgestaltung solle grundsätzlich "liberal" behandelt, das Risiko von Hedge Fonds aber durch erhöhte Transparenz und verschärfte Aufsicht entscheidend gemindert werden. Die Novelle sieht eine großzügige Regelung sowohl bei Leerverkäufen (Verkauf von Aktien, die sich noch nicht in eigenem Besitz befinden, Spekulation auf sinkende Kurse) als auch bei der Kreditaufnahme und dem Einsatz von Derivaten zur Erzielung von Hebeleffekten vor.
Mit der Novelle wolle Deutschland mit Konkurrenten wie Großbritannien, der Schweiz oder Luxemburg gleichziehen und sich als Investmentstandort attraktiver machen. Anlegerschützer warnen indessen vor dem hohen Risiko für Anleger. Ihrer Ansicht nach bedrohen Hedge Fonds die Stabilität der Finanzmärkte.
Die deutsche Gesetzesnovelle sieht weiters vor, dass Investment-Verwaltungsgesellschaften erstmals grundsätzlich eine EU-weit gültige Zulassung erhalten und Zweigniederlassungen im europäischen Ausland eröffnen können. Das Anfangskapital von Kapitalanlagegesellschaften soll den Angaben zufolge von bisher 2,5 Mill. auf 730.000 Euro abgesenkt werden. In- und ausländische Fonds würden künftig steuerlich gleich behandelt. Dadurch würden weitere Wettbewerbsnachteile beseitigt und auf die EU-Rechtssprechung eingegangen.