Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Mittwoch beschlossen. Allerdings sind medizinische und rechtliche Fragen noch zu klären.
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Ein Gesetzesentwurf, der am Mittwoch laut der "Süddeutschen Zeitung" in Deutschland beschlossen wurde, birgt durchaus Zündstoff: Demnach könnten künftig Covid-19-Genesene künftig einen Immunitätsausweis und dadurch gewisse Sonderrechte erhalten.
Was für die einen nach einem Schritt zu mehr Freiheit klingt - Menschen, die einen entsprechenden Ausweis vorlegen, könnten etwa Ausnahmen von Betretungsverboten und Kontakteinschränkungen bekommen -, ist für Datenschützer einer in die falsche Richtung. Denn bei dem Pass könnten Gesundheitsdaten erfasst und abrufbar sein, die sich nicht alleine auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV2, sondern auf alle ansteckbaren Krankheiten beziehen - und damit "besonders schützenswert" seien, wie Ulrich Kelber (SPD), der Bundesdatenschutzbeauftragte, sagt. Auch Arbeitgeber könnten damit künftig diesbezügliche Informationen erhalten.
Zudem liegen noch keine gesicherten Informationen vor, ob eine überstandene Covid-19-Erkrankung tatsächlich immun macht. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, dass dies selbstverständlich die Grundvoraussetzung für eine mögliche Einführung eines Immunitätsausweises sei. Bei dem nunmehr beschlossenen Entwurf handle es sich daher um eine rein "vorsorgliche Regelung". (red)