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Deutschland: Neuer Vertrag, um Wettmonopol zu halten?

Von Konstanze Walther

Wirtschaft

15 Bundesländer beschließen Absichtserklärung. | Schleswig-Holstein verweigert Vertrag. | Ausnahmen für staatliche Anbieter: Nicht EU-konform. | Wien/Berlin. Die deutschen Bundesländer sind unter Zugzwang: Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofes müssen sie entweder den Glücksspielmarkt liberalisieren - oder die Werbung für Wetten und Lotterien stark einschränken, damit das Staatsmonopol (in Deutschland Ländersache) tatsächlich durch die Suchtmittelprävention gerechtfertigt erscheint. Und erst dieses Jahr haben die staatlichen Lotterien besonders aggressiv den von ihnen generierten "Rekord-Jackpot" beworben.


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Gestern, Dienstag, sollte der so genannte "Lotterie-Staatsvertrag" bei der Ministerpräsidentenkonferenz unterzeichnet werden. Doch das Land Schleswig-Holstein hat sich geweigert, den Entwurf mitzutragen, der bereits im Vorfeld von der EU als gemeinschaftsrechtswidrig bezeichnet worden war. Der nunmehr verhinderte Vertrag sieht vor, dass online sämtliche Glücksspiele verboten werden, außerdem muss jedwede Werbung, sowohl im Internet als auch im Fernsehen, für Glücksspiele eingestellt werden. Doch für staatliche Anbieter soll es Ausnahmen geben, beispielsweise ist vorgesehen, dass die Ziehung der Lotto-Zahlen weiterhin im Fernsehen stattfindet.

Absichtserklärung

Damit bleibt nur eine Absichtserklärung von 15 Ministerpräsidenten, die den Vertrag trotzdem demnächst unterschreiben wollen. Ob es Änderungen geben wird, ist nicht bekannt. Schleswig-Holstein will abwarten, bis ein anderer, ähnlicher Fall ("Placanica") vom Europäischen Gerichtshof entschieden wird. "Wir brauchen einen brauchbaren Vertrag", heißt es dazu aus Kiel, "nicht einen, der Deutschland erneut eine Klage der EU wegen Verletzung des Wettbewerbs am Glücksspielsektor einhandelt".

Doch selbst wenn Schleswig-Holstein nicht unterzeichnet, könnte der Vertrag (geplant für Jänner 2008) in Kraft treten. "Dann hätten wir eine chaotische Lage, da das Gesetz dort nicht gelten würde und dort ansässige Online-Anbieter ganz Deutschland versorgen könnten", erklärt der Anwalt Konrad Miller von Hambach und Hambach, einer auf Wett-Anbieter spezialisierten Kanzlei: "Das wäre eine ziemlich absurde Situation."

Falls der Wett-Vertrag kommen sollte, sieht das deutsche Wirtschaftsforschungsinstitut Ifo insgesamt 15.000 Arbeitsplätze bedroht, die alle an der Branche hängen. "Bei 4 bis 5 Mio. deutschen Arbeitslosen ist es unwahrscheinlich, dass die bald wieder einen Platz bekommen", so Ifo-Experte Lars Hornuf.