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Dickes Gehaltsplus für EU-Beamte?

Von WZ Online

Europaarchiv

Brüssel. Während im öffentlichen Dienst in allen EU-Ländern gespart wird, geht die EU-Kommission daran, ihren Beamten eine vergleichsweise deftige Gehaltserhöhung zu genehmigen: 3,7 Prozent soll das Plus für Beamte der Institutionen der Europäischen Union betragen, wie der ORF-Radiosender Ö1 berichtete.


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In der letzten Botschaftersitzung haben sich jedoch 15 Staaten, unter ihnen Österreich, dagegen ausgesprochen. Der SPÖ-Europaabgeordnete Hannes Swoboda hält 3,7 Prozent in Zeiten der Wirtschaftskrise für "sicherlich überhöht". Auch ÖVP-Delegationsleiter Ernst Strasser sprach sich für mehr Sparsamkeit aus.

Die vom Konsultationsausschuss der EU-Kommission auf der Basis von Eurostat-Daten über Inflation und Lebenshaltungskosten in den einzelnen Staaten erhobenen Daten müssen von den EU-Staaten zur Kenntnis genommen werden. Die nächste Verhandlungsrunde auf Botschafterebene zu diesem Thema findet nächste Woche am Mittwoch zwar schon unter dem neuen Lissabon-Vertrag statt, doch ändert dies nichts am Prozedere.

Das Europaparlament hat hier weder nach dem geltenden Nizza-Vertrag noch nach Lissabon eine Mitentscheidung. Im Beamtenstatut der EU, einer Verordnung, ist enthalten, dass der EU-Ministerrat seine Zustimmung geben muss, er kann damit de facto den von der Kommission vorgelegten Vorschlag nicht verhindern. Und die Gehaltserhöhung gilt für alle EU-Beamten in Kommission, Rat und Parlament.

Der ORF berichtete, dass die letzte Botschaftersitzung unterbrochen wurde. Nun soll eine schriftliche Stellungnahme in der heiklen Angelegenheit erfolgen. Die Gehaltsfrage werde zur Chefsache.

In Österreich hatten zuletzt die Metaller mit einem Plus von 1,5 Prozent abschließen können, die Chemiearbeiter bekommen 1,35 Prozent mehr. Für die heimischen Beamten lag zuletzt das Angebot der Regierung bei lediglich 0,5 Prozent, wobei hier noch verhandelt wird. Was die EU-Beamten betrifft, wird jedes Jahr der Gehaltsabschluss Ende Dezember fixiert, die Erhöhung tritt dann mit Juli des nächsten Jahres in Kraft.