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Elsners Anwalt vermutet bei Kleiner | Voreingenommenheit. | Kleiner: "Flöttl vom Bankwesengesetz nicht erfasst." | Wien. Das Gutachten des Banksachverständigen Fritz Kleiner stand am Montag wieder im Zentrum des Bawag-Prozesses. Darin hatte Kleiner schon vor zehn Tagen schwere Vorwürfe gegen die angeklagten Bank-Vorstände erhoben. Die Karibik-Geschäfte hätten klar gegen das Bankwesengesetz (BWG) verstoßen.
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Am Montag erneuerte Kleiner seine Kritik: Keine andere Bank hätte solche Geschäfte gemacht, bei denen Kredite ohne bankübliche Sicherheiten vergeben wurden. Nachdem es dann zu Verlusten gekommen sei, hätten die Banker in einer "Panikreaktion" immer mehr Geld nachgeschossen "ohne nachzudenken, ohne zu prüfen, ohne zu reflektieren." Quasi nach dem Motto: "Einmal muss doch die 17 kommen", so Kleiner in Anspielung auf ein Roulettespiel. Die 17 kam nie.
Am Montag durften die Anwälte von Helmut Elsner und Co. dem Gutachter auf den Zahn zu fühlen. Elsners Anwalt, Wolfgang Schubert, deckte dann auch gleich einen Fehler Kleiners auf.
"Geisterdateien" auf CD
Auf der CD mit dem Gutachten befanden sich nämlich sogenannte "Geisterdateien", temporäre Dateien mit früheren Versionen des Gutachtens. Schubert verglich diese mit dem endgültigen Bericht und vermutete aufgrund unterschiedlicher Formulierungen, dass Kleiner Änderungen darin ausschließlich zulasten der angeklagten Ex-Bawag-Bosse vorgenommen habe. Der Gutachter konnte sämtliche Änderungen jedoch plausibel erklären. Der Versuch, den Sachverständigen als voreingenommen darzustellen, scheiterte somit.
Schubert kritisierte weiter, dass Kleiner in seinem Gutachten zwar die Verfehlungen der Vorstände darlege, die Pflichten des Wertpapierhändlers Flöttl aber ignoriert habe. Kleiner: Er sehe keinen Anhaltspunkt, dass Flöttl vom BWG erfasst werde, daher habe er nur die Sorgfaltspflicht der Vorstände geprüft.
Obwohl Kleiner Flöttl kein strafrechtlich relevantes Verhalten unterstellen wollte, bezeichnete er dessen Handelsverhalten - er setzte stur auf den fallenden Yen - als "nicht sorgfältig". Auch räumte er ein, dass er manche Geschäfte, etwa das Narrow Investment (89 Millionen Dollar) "nicht mit letzter Sicherheit nachvollziehen" könne.
Wer sind Counterparts?
Weiter unklar ist, wohin die Bawag-Gelder letztendlich geflossen sind. Flöttls Geschäftspartner waren Brokerhäuser. Deren Counterparts sind jedoch nach wie vor im Dunkeln.