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Die 34 Unterschiede

Von WZ Online (Bereitstellung)

Politik

Folgende Abweichungen vom Eherecht haben Grüne Andersrum und das Rechtskomitee Lambda im Entwurf zum Partnerschaftsgesetz ausgemacht:


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1. Altersgrenze 18 Jahre (Ehe: 16 Jahre)

2. Kein Verlöbnis

3. Keine Rücksichtnahme auf das Wohl der Kinder bei Ausgestaltung der Lebensgemeinschaft

4. Wiederverheiratung im Falle einer unrichtigen Todeserklärung

5. Unterschiedliche Scheidungsfristen

6. Unterhalt bei der Zerrüttungsscheidung wie bei aufrechter Ehe (kein Äquivalent bei der Lebenspartnerschaft)

7. Wohnrecht in der Dienstwohnung bei der Vermögensaufteilung

8. Internationales Privatrecht

9. Keine Witwen/Witwerpensionen bei RechtsanwaltInnen

10. Keine Bezugnahme auf "Familie" bei der gesonderten Wohnungsnahme

11. Mehr Nichtigkeitsgründe

12. Unterschiedliche Tatbestände bei der Verschuldensscheidung

13. Unterschiedliche partnerschaftliche Pflichten

14. Verbot der Fremdkindadoption

15. Absolutes Verbot der Stiefkindadoption

16. Verbot der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

17. Keine Angehörigeneigenschaft im Strafrecht

18. Straflosigkeit der Bigamie

19. Keine qualifizierte Strafbarkeit der Zwangspartnerschaft (wie Zwangsehe)

20. Straflosigkeit der Partnerschaftstäuschung

21. Fahrlässige Körperverletzung in der Partnerschaft

22. Unbefugte Kraftfahrzeugverwendung in der Partnerschaft

23. Entwendung in der Partnerschaft

24. Notbetrug in der Partnerschaft

25. Vermögensdelikte im Familienkreis

26. Geltendmachung von Ehrverletzungen an verstorbenen PartnerInnen

27. Aussagenotstand zu Gunsten des/der PartnerIn

28. Kein Aussageverweigerungsrecht im Strafprozess

29. Keine Prozessbegleitung

30. Entscheidungen von Strafgerichten über Gültigkeit der EP

31. Rechtsmittellegitimation im Strafprozeß

32. Keine Ausgeschlossenheit von RichterInnen

33. Eingeschränktere Anrufung des Obersten Gerichtshofs

34. Keine zuständigen Gerichte