28 Millionen Euro in fünf Jahren an Einsparungen, insgesamt 700 Millionen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Eigentlich ist es mehr eine symbolische Sache denn eine im Sparsinn lukrative. Dafür aber auch eine recht komplizierte. Im Rahmen des Sparpakets sollen auch Bundesregierung, Nationalrat und Bundesrat verkleinert werden. Hatte es zunächst geheißen, dass der Nationalrat von derzeit 183 Abgeordneten auf 165 verkleinert werden solle und der Bundesrat gar um ein Drittel, so war am Freitagnachmittag die Rede davon, dass alle drei Gremien um je zehn Prozent schrumpfen sollten.
Das heißt, die Regierung hätte je nach Rechnung ein bis zwei Mitglieder weniger (das kommt darauf an, ob die Staatssekretäre, die laut Gesetz keine Regierungsmitglieder sind, mit einberechnet werden), also statt 14 (18) nur 13 (16) Mitglieder. Beim Nationalrat bleibt es bei der ursprünglich kolportierten Verkleinerung auf 165 Abgeordnete, die Länderkammer soll von 62 auf 56 verkleinert werden. Diese Maßnahme soll 28 Millionen Euro in fünf Jahren bringen. Eingespart werden nämlich neben den Gehältern für die Mandatare selbst auch die Kosten für parlamentarische Mitarbeiter und Kabinette. Zusätzlich bedeutet eine Verkleinerung des Parlaments Einsparungspotenziale bei der Klubförderung, da sich diese unter anderem nach der Zahl der Abgeordneten berechnet.
Schaden wird eine Verkleinerung des Nationalrats vor allem den kleineren Parteien und hier besonders den Grünen, meint der Politologe Hubert Sickinger. Denn diese legen einen starken Fokus auf die Arbeit in den Fachausschüssen - mit weniger Mandataren würde ihnen die Arbeit dadurch erschwert. So haben denn auch die Grünen den Plan der Regierung massiv kritisiert. Auch die internen Streitereien um sichere Listenplätze würden bei der kommenden Nationalratswahl durch die Regelung verschärft.
Verfassungsänderungnur für Bundesrat nötig
Eine Kuriosität am Rande: Während die Zahl der Nationalräte lediglich in der Nationalratswahlordnung festgelegt ist, also durch eine einfache Mehrheit geändert werden kann, bedarf es zur Verkleinerung des Bundesrats einer Verfassungsänderung. Dort ist nämlich festgelegt, dass jedes Land je nach Größe 3 bis 12 Bundesräte nach Wien entsenden darf. Sickinger spricht hier von "merkwürdigen Prioritäten des österreichischen Gesetzgebers".
Laut dem Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein, muss das Wahlrecht durch eine Verkleinerung des Nationalrats wider Erwarten nicht geändert werden. Zwar muss die Zahl der pro Landes- und in der Folge pro Regionalwahlkreis zu vergebenden Mandate neu festgelegt werden, eine neue Einteilung der 43 Regionalwahlkreise ist es laut Stein aber nicht nötig. Aus politischen Gründen - damit in einem Wahlkreis nicht zu viele Direktmandate verloren gehen - wird es aber wohl dazu kommen.
Eine Arbeitsgruppe im Parlament soll sich damit auseinandersetzen. Diese hat damit noch bis 2013 Zeit - denn die Neuregelung kann frühestens mit der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten. Wie Kanzler Werner Faymann in einem Hintergrundgespräch am Freitagabend erklärte, besteht bei den Parlamentariern auch der Wunsch nach einem Persönlichkeitswahlrecht, das man dann gleich miterledigen könne. Daher würden die Verhandlungen wohl ein wenig länger dauern.
Doch nicht nur bei sich selbst wollen die Politiker sparen. In den Bereichen Verwaltung und Öffentlicher Dienst sollen insgesamt 2,5 Milliarden Euro eingespart werden. Die Maßnahmen im Verwaltungsbereich basieren zum größten Teil auf den Vorschlägen des Rechnungshofs zur Effizienzsteigerung. Geplant ist unter anderem die Zusammenlegung kleiner Bezirksgerichte, die Schließung von Heeresspitälern, das Beseitigen von Doppelgleisigkeiten in der Schulverwaltung und eine bessere Flächennutzung durch die Ministerien.