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Bedeutende Menschen haben mitunter keine reine Weste. Kann man dennoch Straßen und Plätze nach ihnen benennen? Oder soll man, wenn Straßen und Plätze nach ihnen benannt wurden, diese umbenennen? Die alten Fragen schaffen immer neue Aufregung.
Eine private Initiative will durchsetzen, dass die Stadt Wien einen Platz der Flüchtlingshelferin und Menschenrechtsaktivistin Ute Bock widmet. Brisant wird die Sache durch den Platz, der umbenannt werden soll, nämlich der Dr.-Karl-Lueger-Platz. Lueger nämlich sei Antisemit gewesen, damit habe er die Ehre eines Straßennamens verwirkt.
Nun hatte Lueger zwar tatsächlich einen außerordentlich miesen Charakter, aber er war einer der bedeutendsten Bürgermeister, der mit seinen sozialen Maßnahmen, dem Bau der Straßenbahnen und vielem mehr den Grundstein dazu legte, dass Wien heute eine moderne Hauptstadt mit vorbildlicher Lebensqualität ist. Es läuft ja auch niemand Sturm gegen den Julius-Tandler-Platz - und der sonst hochbedeutende Mediziner hatte immerhin für die Vernichtung "unwerten Lebens", also die Sterilisation und Ermordung von Menschen mit geistiger Behinderung, plädiert. Ute Bock wiederum hat als Erzieherin Ohrfeigen verabreicht und es gerechtfertigt mit den Zuständen, die in den 1960er Jahren halt herrschten.
Soll Ute Bock eine Straße oder einen Platz bekommen? - Natürlich. Aber wenn man zu Recht argumentiert, in ihrem Fall wiege das Positive schwer genug für solch eine Ehrung: Wieso gilt das Gleiche nicht auch für Lueger, den Erbauer des Geriatriezentrums Lainz und des Psychiatrischen Krankenhauses am Steinhof?