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Die Angst vor dem Helfen ist unbegründet

Von Mathias Ziegler

Analysen

Bis 2016 muss in Österreich jegliche Barriere aus dem Weg geräumt werden, mit der ein Mensch mit Behinderung in irgendeiner Form konfrontiert sein könnte. Denn auch diese Personen sind, wie es der begleitende Leitfaden zum Behindertengleichstellungsgesetz vom 1. Jänner 2006 so schön formuliert, "nicht mehr als Bittsteller und Almosenempfänger, sondern als Bürger mit besonderen Bedürfnissen und Ansprüchen anzusehen", die "das Recht haben, chancengleich am gesellschaftlichen und am Berufsleben teilzunehmen".


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Es geht also nicht nur um Hindernisse, die etwa einem Rollstuhlfahrer oder einem Blinden im öffentlichen Raum im Weg stehen könnten. Angesprochen wird dabei auch die Haltung der gesamten Gesellschaft gegenüber behinderten Menschen. Noch immer wird in der Behinderung nur ein Handicap gesehen. Dabei gibt es beispielsweise bereits Callcenter, die blinden Mitarbeitern am Telefon eine Chance geben. Ein Beingelähmter kann die selbe Büroarbeit erledigen wie ein Gesunder. Das sollte eigentlich auch jenen klar sein, die keine Behindertenquote zu erfüllen haben.

Dennoch gibt es - unbegründete - Berührungsängste. Wer mit offenen Augen durch die Stadt geht, kann das leicht erkennen: Wenn sich etwa Passanten nicht trauen, einem Rollstuhlfahrer unter die Arme zu greifen - aus Angst, womöglich das Vehikel falsch zu kippen. Dabei hilft mitunter schon ein kleiner Handgriff: Manchmal genügt es schon, eine Tür aufzuhalten.