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Die Bewegungen des Karl-Heinz Grasser

Von Daniel Bischof

Reiseprofil soll zeigen, dass Grassers Angaben zu Schwiegermuttergeld falsch sind.


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Wien. Karl-Heinz Grasser ist verärgert - wegen eines Dokuments. "Es ist nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist", schimpft er. Einen Vorwurf nach dem anderen erhebend, schießt er sich darauf ein: Von "inferiorer Qualität", eine "nicht valide Quelle" und "schlampige Arbeit" sei es.

Das Dokument, das Grasser am Mittwoch, dem 47. Tag der Buwog-Hauptverhandlung, so erzürnt, ist ein Bewegungsprofil. Es wurde von den Ermittlern erstellt und soll beweisen, dass Grassers Angaben rund um das viel diskutierte "Schwiegermuttergeld" nicht stimmen können.

Dabei geht es um die 500.000 Euro, die Grasser in mehreren Tranchen bar auf ein Konto der Ferint AG bei der Meinl Bank in Wien im Jahr 2005 eingezahlt hat. Grasser gibt an, dass er das Geld von seiner Schwiegermutter im schweizerischen Ort Zug erhalten hat. Er habe es für sie veranlagen sollen, hatte er zu Beginn der Ermittlungen erklärt. Während der Hauptverhandlungen meinte er nun, dass das Geld ein Geschenk für seine Frau und Kinder gewesen sei. Er habe damals das großzügige Geschenk nicht publik machen wollen, um seine Familie zu schützen, sagt er.

Die Anklagebehörde sieht das anders: Woher das Geld genau stammt, weiß sie nicht - jedenfalls aber habe Grasser es nicht von der Schwiegermutter erhalten. Das von den Ermittlungsbehörden erstellte Bewegungsprofil - es basiert auf Flugreisen von Grasser aus 2005 - soll beweisen, dass die Treffen zur Geldübergabe in der Schweiz aufgrund von Grassers Terminen nicht stattgefunden haben können.

Längere Sommerpause

Das Profil weise zumindest 13 Fehler auf, so Grasser. Nicht alle Flüge seien erfasst worden, ebenso wenig seine Auto- und Bahnreisen. Auch sein Kalender sei nicht eingearbeitet worden. "Ich bin kein Ermittler", sagt er. Würde er aber über den Kalender von "Mag. Grasser" verfügen, würde er die Termine in das Profil eintragen. Die Arbeit der Ermittler sei daher "schlampig". So etwas wäre im Finanzministerium nie passiert.

Richter Marion Hohenecker vergleicht stundenlang Grassers Terminkalender und das Bewegungsprofil. Dabei stellt sich heraus, dass einige Daten im Profil nicht mit dem Kalender übereinstimmen. Auch dürfte einmal eine Flugreise von Karl Heinz, dem Vater des Ex-Ministers, von den Ermittlern dem Sohn zugerechnet worden sein.

"Sie führen die Ermittlungen deutlich gewissenhafter", lobt Grasser die Richterin, nachdem diese die Widersprüche im Profil herausarbeitet. Hohenecker zeigt sich unbeeindruckt. Mehrmals fragt sie Grasser, an welchen Tagen genau denn die Geldübergaben 2005 in der Schweiz stattgefunden haben sollen. Grasser erklärt, daran könne er sich nicht mehr erinnern.

Die Verhandlung geht nun in eine Sommerpause. Am 18. September wird sie fortgesetzt.