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Ein Abkommen mit "viel Fisch" will der britische Premier Johnson erreicht haben. Was beinhaltet der Deal wirklich?
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Lange hatte es so ausgesehen, als könnten sich die EU und Großbritannien nicht auf ein Handelsabkommen einigen. Dann ging alles plötzlich sehr schnell, der britische Premier Boris Johnson legte seinen Landsleuten mit triumphaler Geste einen Deal gleichsam unter den Weihnachtsbaum. Auch in der EU war die Erleichterung spürbar. Doch auf was genau haben sich beide Seiten da geeinigt?
Zölle fallen weg, aber Zettelkrieg droht
Weder die Briten noch die EU werden künftig Zölle bei der Einfuhr von Waren einheben. Zudem gibt es keine Mengen-Kontingente. Hier bleibt alles, wie es war. Trotzdem müssen sich Exporteure und Importeure auf einen veritablen Zettelkrieg gefasst machen: Denn es wird Kontrollen und neue Ausfuhrformalitäten ab dem 1. Jänner geben, um Produkt- oder Umweltstandards sicherzustellen. Die meisten britischen Waren gehen über Frankreich, und die Regierung in Paris hat bereits erklärt, kein Auge zudrücken zu wollen. Vor allem geht es darum, nachzuprüfen, ob die Güter wirklich aus Großbritannien stammen.
Verzerrter Wettbewerb
Wenn in Großbritannien künftig generell andere Standards gelten als in Europa, ist ein fairer Wettbewerb nicht möglich. Laut EU-Kommission ist jetzt aber gewährleistet, dass die Insel die in der EU gültigen Regeln nicht unterlaufen kann. Ein "hohes Niveau" in Bereichen wie Umweltschutz, Sozial- und Arbeitnehmerrechte sowie bei staatlichen Beihilfen ist demnach garantiert. Wichtig aber: Die EU musste auf ihre ursprüngliche Forderung verzichten, dass Großbritannien sich in Zukunft an von der EU geänderte Standards anpasst. Damit wird es zwangläufig später zu einer Verzerrung kommen.
Verstöße gegen die Regeln
Nachdem London zuletzt sehr locker mit verbindlich geschlossenen internationalen Verträgen umgegangen ist, war dieser Punkt für Brüssel besonders wichtig. Im jetzt vorliegenden, knapp 1.300 Seiten umfassenden Abkommen haben sich beide Seiten auf einen Mechanismus zur Lösung von Konflikten geeinigt. Zentral ist ein gemeinsamer Partnerschaftsrat, der die Umsetzung der Vereinbarungen kontrolliert und der Streitfragen klärt. Der Rat verfügt über verbindliche Durchsetzungsmechanismen, damit Rechte von Firmen, Konsumenten und Einzelpersonen garantiert werden können. Beide Seite können im Fall von Verstößen außerdem Strafmaßnahmen - also etwa Strafzölle - verhängen.
Fischerei in der Übergangszeit
Der Fischfang ist wirtschaftlich eigentlich ein Randthema, zuletzt schien es aber der alles entscheidende Punkt zu sein. Schließlich einigten sich beide Seiten auf eine fünfeinhalbjährige Übergangsphase. In dieser Zeit sollen die Fangrechte für EU-Fischer um 25 Prozent gekürzt werden. Ab Juni 2026 wird dann jährlich über die Fangquoten verhandelt.
Aus für Erasmus-Studium
Großbritannien nimmt weiter an fünf EU-Programmen teil. Dazu gehört das Forschungsprogramm Horizon Europe, das Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft, das Kernfusionsreaktorprojekt Iter, das Erdbeobachtungssystem Copernicus sowie das Satellitenüberwachungssystem SST. Schmerzhaft - auch für viele österreichische Studenten - ist, dass Großbritannien nach mehr als 30 Jahren aus dem Erasmus-Programm aussteigt. Dabei konnten junge Menschen aus der EU kostenlos in Großbritannien und britische Studenten in Europa studieren. Der britische Premier begründete den Schritt damit, dass das Programm "extrem teuer" sei. Er versprach den britischen Studenten Ersatz, diese würden bald an den "besten Universitäten" der Welt und nicht nur in Europa lernen können. Für die derzeit rund 150.000 an britischen Hochschulen eingeschriebenen Studierenden aus EU-Staaten wird der Auslandsaufenthalt mit Sicherheit teurer und schwieriger.
Reisen mit Ablaufdatum
Touristen aus der Europäischen Union sind in Großbritannien weiterhin willkommen, Bürger beider Seiten können bis zu 90 Tage ohne Visum einreisen. Wer allerdings künftig länger auf der Insel oder in der EU bleiben will, braucht ein Visum.
Daten für die Sicherheit
Vorgesehen ist eine Kooperation der Polizei- und Justizbehörden. Auch einen Austausch von Vorstrafenregistern, Fingerabdrücken und Passagierdaten soll es geben. Allerdings nur dann, wenn sich London weiter an die Europäische Menschenrechtskonvention hält, was nicht garantiert ist. Auch bei der Terrorbekämpfung will man weiter eng kooperieren.
Soziale Rechte bleiben erhalten
Das Abkommen sorgt dafür, dass eine Reihe von sozialen Rechten von EU- und britischen Bürgern, die nach dem 1. Jänner 2021 zwecks Arbeit in das jeweils andere Gebiet umziehen, erhalten bleibt. Für die, die schon davor eingereist sind, gelten die bereits im Brexit-Vertrag festgelegten Bestimmungen. Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und anderen Leistungen bleiben bestehen.
Verkehr ohne Hindernisse
Die Vereinbarung garantiert eine Anbindung an den Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr. Dazu gehören die Nutzung von Flughäfen durch Airlines der jeweils anderen Seite und ein ungehinderter Speditionsverkehr.