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Die Details des Steuerabkommens

Von Brigitte Pechar

Politik

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  • Wer ist betroffen?

Alle natürlichen Personen, die in Österreich einen Wohnsitz haben und am 31. 12. 2010 und am 1. 1. 2013 ein Konto oder Depot bei einer Schweizer Bank haben (egal was nachher passiert, etwa Konto auflösen). Privatstiftungen, Personen-/Kapitalgesellschaften und sonstige Körperschaften und Vereine sind nicht betroffen.

Teils betroffen sind Personen, die der EU-Quellensteuer (35 Prozent; Sparbücher, festverzinsliche Wertpapiere) unterliegen.

  • Was kommt?

Für in der Vergangenheit hinterzogene Abgaben wird eine Abgeltungssteuer zwischen 15 und 30 Prozent – abhängig von der Vermögenshöhe – eingezogen. Würde man unter den Höchststeuersatz von 30 Prozent fallen und ist der Konto-/Depotstand am 31. 12. 2010 (oder 31. 12. 2012) höher als zwei Millionen Euro, erhöht sich der Steuersatz auf bis zu 38 Prozent.
Zusätzlich werden sämtliche Steuern (25 Prozent) auf Kapitalerträge ab 1. 1. 2013 in der Schweiz eingehoben und an Österreich weitergeleitet.

Zwischen Jänner 2013 und 31. Mai 2013 gibt es zwei Möglichkeiten:

Anonyme Abgeltung
Die Banken berechnen und ziehen einen pauschalen Steuerbetrag für das bestehende Vermögen ab und leiten diesen über die Schweizer Steuerverwaltung an die österreichischen Behörden weiter. Damit ist die Steuerpflicht abgegolten, und es gilt Strafbefreiung. Der Bankkunde erhält eine namentliche Bestätigung, die als Nachweis der Legalisierung gegenüber den österreichischen Finanzbehörden gilt.

Freiwillige Meldung
Der Bankkunde kann seine Vermögenswerte der österreichischen Finanzverwaltung offenlegen. Diese Selbstanzeige wirkt ebenfalls strafbefreiend. Die Bank meldet die Kontodaten an die Schweizer Behörden, diese leitet sie an die österreichischen Finanzbehörden. Von dort wird der Kontoinhaber aufgefordert, die Selbstanzeige zu vervollständigen und die Steuer zu zahlen.

Kontoauflösung
Natürliche Personen, die zwischen 13. 4. 2012 und 1. 1. 2013 ein Konto auflösen und das Vermögen aus der Schweiz abziehen, müssen mit einer Verfolgung rechnen. Die Schweiz verpflichtet sich, statistische Angaben über die wichtigsten Destinationsländer jener Kunden zu liefern, die ihre Kontobeziehungen in der Schweiz aufgelöst haben.

Wenn das Geld fehlt
Steuerpflichtige, die zwar Einmalzahlung leisten wollen, aber nicht über einen ausreichenden Geldbetrag verfügen (ihr Vermögen ist in Wertpapieren angelegt), werden von der Bank aufgefordert, innerhalb einer gewissen Frist die Liquidität vorzuweisen. Gelingt dies nicht, wird die Person den österreichischen Behörden gemeldet.

  • Was ist abgegolten?

Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer (beide bis 1. 8. 2008) sind mit der Pauschale abgegolten – sowohl Einkunftsquelle als auch Kapitalerträge.

  • Wann gilt die Abgeltungssteuer nicht?

Nicht betroffen von einer Weißwaschung sind Gelder, die aus einer Straftat herrühren (Mafiagelder, Geldwäsche) oder wenn vor dem 13. 4. 2012 die Steuerhinterziehung entdeckt wurde oder bereits Verfolgungshandlungen in Gang sind.

Wenn Straftaten nach dem 12. 4. 2012 entdeckt oder Verfolgungshandlungen gesetzt werden, liegt im Fall einer später geleisteten Einmalzahlung Straffreiheit vor. Wird Schwarzgeld vor 1. 1. 2013 ins Ausland verbracht, bleibt die Strafbarkeit.