Um Eigenkapital-Fonds zu finanzieren, könnte Bankensteuer auf kleine Institute ausgeweitet werden.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 12 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Kommunalkredit, Hypo Alpe-Adria, Constantia Privatbank (schon vergessen?), Volksbanken AG: Überall sprang der Staat als Helfer in der Not ein, um eine Bankenpleite zu verhindern, und einen Dominoeffekt zu verhindern. In Zukunft sollen - wie berichtet - ein Bankeninsolvenzrecht und strengere Mindestkapitalvorschriften die Finanzinstitute widerstandsfähiger machen.
2200 Änderungsanträge . . .
Das EU-Parlament soll diese Kapitalvorschriften im Juni beschließen, ab 2013 sollen sie in Kraft treten. Wie das funktionieren soll, steht in den Sternen, denn die Banken-Lobby schießt aus vollen Rohren: Allein für dieses Gesetz liegen derzeit 2200 Abänderungsanträge auf dem EU-Tisch, die in den kommenden Wochen in ein mehrheitsfähiges Papier verarbeitet werden wollen.
Was immer da herauskommt, eines ist sicher: Es wird nur noch tatsächlich eingezahltes Kapital für die Eigenmittelberechnung herangezogen. Die genossenschaftlichen Sektoren bereiten sich darauf schon jetzt vor. "Wir werden ab 2013 neue Genossenschaftsanteile ausgeben, die keinen Haftsummenzuschlag mehr haben", sagte Raiffeisen-Syndikus Andreas Pangl zur "Wiener Zeitung". "Denn diese Zuschläge werden dem Eigenkapital nicht mehr anrechenbar sein."
Diese Haftsummenzuschläge sind eine Besonderheit: Jeder Genossenschafter haftet mit dem 2- bis 20-Fachen seines Anteils, wenn seine jeweilige Bank die Mindestvorschriften nicht erfüllt.
Das Ende des Luft-Kapitals
Im Lauf der Jahre hat diese Form des "Eigenkapitals" bei Raiffeisen aber deutlich an Bedeutung verloren. Pangl schätzt, dass nur noch fünf Prozent des Kernkapitals der Bankengruppe unterm Giebelkreuz aus Genossenschaftsanteilen stammen. Sie liegen bei etwa sieben Euro je Anteil. Alle Raiffeisenbanken zusammengerechnet kommen auf zirka 22 Milliarden Euro Gesamt-Eigenmittel. Etwa eine Milliarde davon entfällt auf den Haftsummenzuschlag, der aber nur fiktiv ist. "Es wird kein Problem sein, das zu ersetzen", glaubt Pangl.
Die aktuellen Probleme im Volksbankensektor aber dürften auch bei Raiffeisen zu einem vermehrten Informationsbedürfnis der Kunden führen, die als Genossenschafter gleichzeitig Mit-Eigentümer sind. Doch nicht nur deswegen sind die Raiffeisenbanker auf ihre Volksbanken-Kollegen sauer. Um verunsicherte Kunden bei der Stange zu halten, bieten manche Volksbanken besonders hohe Zinsen an, oder verlosen unter Kunden wertvolle Geschenke. In Kufstein war dies beispielsweise eine Infrarot-Sauna (Wert: 6400 Euro). "Alle Banken zahlen bei der Rettung der Volksbanken AG mit, und dann kriegen wir von dort auch noch Druck auf die ohnehin niedrigen Gewinnmargen", ärgerte sich ein Spitzenbanker im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Ein Eindruck, der in Aufsichtskreisen geteilt wird. "Bei der Volksbank muss rasch mit der Sanierungsarbeit begonnen werden. Je eher der neue Vorstand dort zu arbeiten beginnt, desto besser."
Notfall-Fonds für Banken
Um die von der öffentlichen Hand kommende Kapitalerhöhung bei der Volksbank zu finanzieren, wurde bis 2016 die Bankensteuer erhöht. Was in Nationalbank und Finanzmarktaufsicht wohlwollend kommentiert wird, denn ein solcher "Stabilisierungs-Fonds" soll in Österreich - im Gefolge des Bankeninsolvenzrechts - sowieso kommen: Die Institute sollen künftig sektorübergreifend einen Fonds dotieren, der im Notfall Banken mit Eigenkapital unterstützt - um den Staat zu entlasten.
Dabei gehen die Vorstellungen weit auseinander. Aus Regierungskreisen war zu hören, dass man sich vorstellen kann, die Bankensteuer auf kleinere Institute auszudehnen. Bisher gibt es für diese Steuer eine Untergrenze für Banken ab einer Milliarde Bilanzsumme. Diese Grenze könnte gesenkt werden, was vorrangig kleinere Raiffeisen- und Sparkassen trifft. Beide Sektoren haben mit diesem Plan daher wenig Freude.
Mitsprache für Staatskapital
Auf der Eigenmittel-Seite droht den Banken aber auch noch von der EU Ungemach. In Brüssel gibt es wenig Freude mit dem sogenannten Partizipationskapital, das die Banken vom Staat und von Privaten aufgenommen haben, um die Kapitalvorschriften zu erfüllen. "Es ist erstrebenswert, dieses Kapitalinstrument zu erhalten", sagte Raiffeisen-Mann Pangl. Um dies zu ermöglichen, so ist aus Regierungskreisen zu hören, wird es notwendig sein, das Partizipationskapital mit größeren (Stimm-)Rechten auszustatten. Das in der RZB und bei der Erste Bank liegende Staatskapital müsste demnach 2013 wenigstens in Stammaktien gewandelt werden können. Dies ist bisher nicht der Fall.
Genauso wenig Freude gibt es bei den Plänen zur Einlagensicherung. Laut Gesetz sind Sparguthaben pro Person bis 100.000 Euro versichert. Derzeit ist es aber so geregelt, dass ab 50.000 Euro der Staat, sprich der Steuerzahler, einspringt. Das soll in Richtung Banken verschoben werden. Auch da gibt es divergierende Meinungen im Bankenverband, Raiffeisen-, Sparkassen-, Volksbanken- und Hyposektor.
Einlagensicherung neu
Was in Aufsichtskreisen auf immer weniger Verständnis stößt. "Bei den bisherigen Problembanken ist immer der Staat eingesprungen. Wenn nur eine davon nicht gerettet worden wäre, hätten die anderen Banken massiv eingezahlt. Erstens über Geld, das sie untereinander geliehen haben, aber auch über die Einlagensicherung", sagte einer.
Beispiel: Wenn die Volksbanken AG nicht aufgefangen worden wäre, hätte die Einlagensicherung dieses Sektors mit Auszahlungen beginnen müssen. Das hätte deren Möglichkeiten überfordert, nach jetziger Regelung hätten die anderen Einlagensicherungssysteme übernehmen müssen.