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Die diskriminierte "Astrid"

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Deutsche war besser als Österreicher. | Funk: Chancen nicht schlecht. | Universität bleibt gelassen. | Wien. Ab einem Testwert von 105 hatten sich die österreichischen Bewerber an der Medizin-Universität Wien für einen Studienplatz qualifiziert. "Astrid" (ihr Name wurde von "Spiegel"-Online geändert) hatte beim Aufnahmetest zum Medizinstudium Anfang Juli 110 erreicht - trotzdem ging sie bei der Studienplatzvergabe leer aus. Der Grund: Die 23-Jährige ist Deutsche und bei diesen wäre ein Testwert von 115 nötig gewesen. Diskriminierung, findet die junge Frau und klagt.


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Dass österreichische Studienanwärter mit einem schlechteren Prüfungsergebnis einen Studienplatz bekommen, während ihre besseren deutschen Kollegen durch die Finger schauen, wird durch das Quotensystem ermöglicht, mit dem sich die heimischen Medizin-Unis vor deutschen Numerus-clausus-Flüchtlingen schützen. Dieses reserviert 75 Prozent der jährlich 1500 Studienplätze für österreichische Studenten. 20 Prozent gehen an EU-Bürger, fünf Prozent an Bürger aus Drittstaaten. Diese Regelung basiert auf einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und EU-Kommission. Österreich argumentiert, dass ohne diese Quote die Sicherstellung des österreichischen Medizinernachwuchses nicht gewährleistet sei. Es hat fünf Jahre Zeit, diese Behauptung zu belegen.

Ihre Ablehnung ließ sich die deutsche Studentin per Bescheid des Rektorats bestätigen. Gegen diesen kann sie Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen. Dieser wiederum könnte, so der Wiener Experte für Universitätsrecht Bernd-Christian Funk, das Verfahren unterbrechen und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen lassen, ob das Gemeinschaftsrecht eine Quotierung zulässt.

"Für Studierende nicht sehr angenehm"

Laut Funk stehen die Chancen "wohl nicht schlecht", dass der EuGH gegen das Quotensystem entscheidet. Diese Entscheidung hätte unmittelbare Wirkung und auch andere könnten sich darauf berufen.

Wieso bisher noch niemand diesen Weg beschritten hat? "Wahrscheinlich weil es für Studierende nicht sehr angenehm ist", glaubt Funk. Alleine bis zum VwGH könne es bis zu zwei Jahre dauern (davor stehen noch Uni-interne Instanzen an). Und dann wäre es nicht sicher, ob sich dieser tatsächlich an den EuGH wendet.

In der Medizin-Uni sieht man dem Verfahren gelassen entgegen. Man agiere schließlich nach dem Gesetz, erklärt Uni-Sprecher Bernd Matouschek. Und solange die Quote gelte, gebe es keine Probleme. Damit könnte es aber schneller vorbei sein, als gedacht. Die Quotenregelung sei eine Art Gentlemens Agreement zwischen Regierung und EU-Kommission. Eine Entscheidung des EuGH würde sie schnell kippen, so Funk.

Unis fürchten rot-blau-grüne Aufstockung

Laut Matouschek geht die viel größere Gefahr für das Quotensystem von der vergangene Woche von SPÖ, FPÖ und Grünen beschlossenen Aufstockung der Studienplätze aus. Bis 2011 soll es statt 1500 jährlich 2400 Studienanfänger geben. Dies sei alleine aus Platzgründen nicht umzusetzen, sagt Matouschek. In Wien finde die praktische klinische Ausbildung im AKH und zehn weiteren Lernkrankenhäusern statt. Eine Aufstockung sei unmöglich.

Die Med-Unis, befürchten zudem, die EU könnte nun davon ausgehen, dass 1125 Plätze (nämlich 75 Prozent von 1500) für die Österreicher reichen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. Dies entspräche einer Quote von 46 Prozent. 1275 Plätze würden demnach für nicht-Österreicher offenstehen. Dadurch wäre Österreich für deutsche Numerus-clausus-Flüchtlinge noch attraktiver.