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Ziviler Solidaritätspakt erfreut sich | großer Beliebtheit. | Option auch für Heterosexuelle. | Wien. Ob und wann die Lebensgemeinschaft gleichgeschlechtlicher Partner nun tatsächlich kommt, ist nach wie vor unsicher. Vor allem die Frage, ob man eine feierliche Zeremonie auf dem Standesamt zulassen soll, erhitzt zur Zeit die Gemüter. Über eines scheint aber Konsens zu herrschen: Eine "Ehe light" wird es nicht geben - weder für Heterosexuelle und schon gar nicht für homosexuelle Paare.
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Einige Länder in Europa gehen einen anderen Weg, vor allem Frankreich. Dort gibt es seit November 1999 den zivilen Solidaritätspakt, kurz PACS genannt.
Dabei handelt es sich um eine neue, neben der Ehe existierende Form des Zusammenlebens. Der Unterschied zu einer heute auch in Österreich oft üblichen Lebensgemeinschaft ohne Eheschließung: Der PACS wird vom Staat offiziell zur Kenntnis genommen und entsprechend registriert. Ein Paar, das einen zivilen Solidaritätspakt abschließen will, muss dies dem zuständigen Bezirksgericht bekanntgeben. Eine feierliche Zeremonie gibt es von Staats wegen allerdings nicht. Verheiratet darf man freilich nicht sein, und auch zwischen nahen Verwandten kann kein PACS abgeschlossen werden.
Das Geschlecht spielt hingegen keine Rolle. Homosexuelle Paare können sich ebenso registrieren lassen wie verschiedengeschlechtliche. Auch die Auswirkungen sind die gleichen.
Vorteile garantiert
Das registrierte Paar muss dauerhaft zusammen leben und einander gegenseitige Hilfe leisten. Dafür genießt es verschiedene Vorteile etwa im Mietrecht oder im sozialrechtlichen Bereich. So wurde der in Frankreich bestehende Anspruch von Ehepaaren auf gemeinsamen Urlaub auf registrierte Partner ausgedehnt. Auch im Erb- und Steuerrecht erfolgte eine Angleichung an verheiratete Paare. Für Kinder gibt es ein gemeinsames Sorgerecht.
Recht einfach ist es, die Partnerschaft wieder aufzulösen. Eine Erklärung an das Gericht genügt.
Die Zahl der registrierten Partnerschaften in Frankreich steigt ständig. Waren es im Jahr 2000 rund 22.000, so sind es inzwischen an die 100.000 im Jahr. Nur etwas mehr als fünf Prozent betreffen homosexuelle Paare, obwohl der PACS für sie die einzig staatlich anerkannte Form des Zusammenlebens ist.
Dr. Gernot Stöger ist ehemaliger Richter und war zuletzt als Vorsteher des Bezirksgerichts Bruck an der Leitha tätig.