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Die Enterbten klagen

Von Michael Schmölzer

Europaarchiv

Die Rückgabe von privatem Eigentum, das in den EU-Beitrittsländern während der KP-Ära zwangsverstaatlicht wurde, beschäftigt seit längerem den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Denn auf nationaler Ebene sind die entsprechenden Klagen meist nicht erfolgreich.


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Schauplatz Bukarest: Hier war die Klage einer Geschädigten erfolgreich: Der Europäische Menschenrechts-Gerichtshof hat den rumänischen Staat vergangene Woche zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt.

Konkret geht es um eine geräumige Immobilie, die vom rumänischen KP-Regime 1950 enteignet worden war. Die in Tel Aviv wohnende Rumänin Dora Dickmann klagte nach dem Tod von Langzeit-Diktator Ceausescu auf Rückerstattung. Im Jahr 1994 verfügte ein Bukarester Gericht die Restitution der Immobilie, 1996 wurde das Urteil vom Höchstgericht aufgehoben. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden, dass das zweite Urteil einen Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit darstelle, da das Urteil "definitiv" und "unumkehrbar" sei. Rumänien wurde zur Zahlung von 130.000 Euro Entschädigung für den materiellen und 8.000 für den seelischen Schaden verurteilt. Allgemein wird damit gerechnet, dass der Fall erst der Auftakt für eine Lawine ähnlicher Prozesse sein wird. Denn die rumänische KP hat neben Industrie und Landwirtschaft mehr als 200.000 Privatanwesen zwangsverstaatlichen lassen.

Weniger Glück als die Rumänin hatte ihre tschechische "Leidensgenossin" Berta Kohn-Schmidt: Das Eigentum ihrer Familie im Wert von etwa einer halben Milliarde Kronen, das zuerst von den Nazis, dann von den Kommunisten enteignet worden war, hat sie bisher nicht zurückerhalten. Obwohl der Fall seit 10 Jahren gerichtsanhängig ist: Mittlerweile ist die Klägerin 90 Jahre alt und hat einen Schlaganfall erlitten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Verdikt die Arbeit der tschechischen Justiz als "unangemessen langsam" eingestuft. Für den erlittenen "moralischen Schaden" erhält Kohn-Schmidt immerhin 6000 Euro vom tschechischen Staat.