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Die EU als Friedensstifter in Georgien

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Die Aufarbeitung des kriegerischen Konflikts in Georgien wird seitens der Europäischen Union genau beobachtet und durch zwei Missionen zu steuern versucht.


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Der am 8. August 2008 ausgebrochene militärische Konflikt zwischen Russland und Georgien um die abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien beschäftigt auch die EU.

Neben allgemeinen friedenssichernden Anliegen sind es vor allem energiepolitische Aspekte, die die EU reagieren ließen. Gemäß einem von der Präsidentschaft der EU vermittelten Abkommen mussten sich die russischen Truppen bis zum 10. Oktober aus den Pufferzonen im georgischen Kernland zurückziehen. Nun ist post-konfliktive Krisenbewältigung angesagt.

In diesem Zusammenhang erklärte der Europäische Rat am 1. September 2008, dass die EU bereit sei, sich zu engagieren, um sämtliche Bemühungen im Hinblick auf eine friedliche und dauerhafte Lösung der Konflikte in Georgien zu unterstützen. Außerdem sei sie willens, vertrauensbildende Maßnahmen zu fördern.

Untersuchungsmission

Der Rat wiederum unterstützte am 15.September 2008 den Vorschlag, den Konflikt in Georgien zum Gegenstand einer unabhängigen internationalen Untersuchung zu machen. Dementsprechend setzte er eine unabhängige internationale Mission zur Untersuchung des Konflikts in Georgien ein, zu deren Leiterin er mit Beschluss 2008/901/GASP vom 2. Dezember 2008 (Amtsblatt 2008, L 323/66) Heidi Tagliavini, eine bewährte Schweizer Diplomatin, ernannte.

Tagliavini wurde bereits im März 1998 von der UNO zur stellvertretenden Leiterin der UN-Mission in Georgien berufen, vertrat von 2000 bis 2001 die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) im Kaukasus und war zwischen 2002 und 2006 UN-Sondergesandte in Georgien.

Die Missionsleiterin entscheidet über die Zusammensetzung der Untersuchungsmission, die sich aus anerkannten Fachleuten insbesondere Juristen, Historikern, Angehörigen der Streitkräfte sowie Menschenrechtsexperten zusammensetzen. Deren Mandat soll zunächst am 31. Juli 2009 enden.

Die Untersuchungsmission soll die Ursachen und den Verlauf des Konflikts in Georgien - auch im Hinblick auf das Völkerrecht (einschließlich der Schlussakte von Helsinki), das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte - sowie die in diesem Zusammenhang erhobenen Beschuldigungen einschließlich der behaupteten Kriegsverbrechen untersuchen. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Konfliktparteien sowie dem Rat, der OSZE und den Vereinten Nationen in Form eines Berichtes vorgelegt.

Vor dieser Untersuchungsmission war durch die Gemeinsame Aktion 2008/736/GASP über die Beobachtermission der EU in Georgien (EUMM Georgia) vom 16. September 2008 bereits eine Beobachtermission eingesetzt worden.

Beobachtermission

Gemäß Artikel 10 der Gemeinsamen Aktion wurde das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der EUMM Georgia zu fassen - einschließlich des Beschlusses zur Ernennung des Missionsleiters. In Ausführung dieser Ermächtigung erließ das PSK am 16.September 2008 den Beschluss EUMM/1/2008 betreffend die Ernennung des Leiters der EUMM Georgia und ernannte den deutschen Diplomaten Hansjörg Haber zum Leiter der EUMM Georgia. Gemäß Artikel 2 wurde dessen Funktion mit 15.September 2009 befristet. Die Beobachtermission EUMM Georgia umfasst circa 300 Mann.