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Die Europäische Kommission ist technisch nicht mehr in der Lage, ihre vielfältigen Aufgaben alleine wahrzunehmen. Sie verlagert diese daher auf Agenturen und Ämter.
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Die Europäische Kommission hat eine ungeheure Aufgabenfülle zu bewältigen, wofür ihr 2008 etwa 22.500 Beamte zur Verfügung standen. Zählt man die sonstigen Bediensteten und Bediensteten auf Zeit dazu, beläuft sich der Personalstand allerdings auf 38.000.
Um sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren zu können, überträgt die Kommission vermehrt bestimmte operative Funktionen auf externe, selbständige Einrichtungen, sogenannte Agenturen. EU-weit gibt es gegenwärtig 34 Agenturen.
Die Agenturen lassen sich in zwei Gruppen einteilen: in die sogenannten Regulierungsagenturen und in die Exekutivagenturen. Daneben richtet die Kommission neuerdings auch (interinstitutionelle) Ämter ein.
Regulierungsagenturen
Die Regulierungsagenturen dienen als Körperschaften des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit der Wahrnehmung bestimmter technischer, wissenschaftlicher oder verwaltungstechnischer Aufgaben im Rahmen aller drei Säulen der EU.
In der ersten Säule, der Europäischen Gemeinschaft (EG), bestehen 22, in der zweiten Säule, der "Gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik", existieren drei und in der dritten Säule, der "Polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen", ebenfalls drei Agenturen.
Die Regulierungsagenturen werden jeweils durch eine eigene sektorspezifische Verordnung des Rates errichtet, ohne dass es für sie allgemeine Vorschriften gibt. Ihre Sitze sind über 17 EU-Mitgliedstaaten verstreut, in Österreich hat die Europäische Grundrechte-Agentur ihren Sitz.
Die Vielzahl und die unterschiedlichen Aufgaben der Regulierungsagenturen verlangen eine immer stärkere Vereinheitlichung derselben. Zu diesem Zweck traten am 10. März die Vertreter des Europäischen Parlaments (EP), der Kommission und des Rates als interinstitutionelle Arbeitsgruppe zusammen, um ein gemeinsames Konzept für die Agenturen in der EU zu erarbeiten.
Exekutivagenturen
Im Gegensatz zu den Regulierungsagenturen dienen die Exekutivagenturen - im Sinne der 1999 begonnenen Dekonzentration, Dezentralisierung und des Outsourcings von Verwaltungstätigkeiten der Kommission - vor allem dazu, die Kommission bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen zu entlasten.
Dementsprechend trifft auch die Kommission den Beschluss zur (befristeten) Einsetzung einer Exekutivagentur und bestimmt deren Aufgaben, die die Agentur unter ihrer Kontrolle und Verantwortung wahrzunehmen hat. Da die Exekutivagentur eng mit den Dienststellen der Kommission zusammenzuarbeiten hat, muss sie ihren Sitz stets an den Dienstorten der Kommission und deren Dienststellen - das heißt vor allem in Brüssel oder Luxemburg - haben. Die Exekutivagenturen verfügen über eigene Rechtspersönlichkeit und sind durch eine einzige Rechtsgrundlage in Form einer Rats-Verordnung vom Dezember 2002 (Amtsblatt 2003, L 11/1) geregelt. Zur Zeit bestehen sechs Exekutivagenturen.
Die neuen Ämter
Während Exekutivagenturen in der Regel eng an die Laufzeit der durch sie verwalteten Programme gebunden sind, haben die von der Kommission seit neuestem errichteten Ämter dauerhafte administrative Aufgaben zu verrichten. Sie dienen als (interinstitutionelle) Ämter in der Regel dazu, Aufgaben zu koordinieren und durchzuführen, die an sich mehrere Organe wahrzunehmen haben, wie zum Beispiel das Amt für amtliche Veröffentlichungen, das Amt für Personalauswahl oder das Untersuchungs- und Disziplinaramt der EG.