Brüssel. Die EU-Kommission will wegen der Massenabschiebungen von Roma ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Frankreich einleiten. Paris bekommt noch eine letzte Frist bis zum 15. Oktober gesetzt. Bis dahin muss die französische Regierung einen detaillierten Plan vorlegen, um die Schutzbestimmungen zur EU-Freizügigkeitsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
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Sollte sich Frankreich weigern, wäre ein formelles Mahnschreiben der EU-Kommission der nächste Schritt. Das gab Kommissionssprecherin Pia Ahrenkilde am Mittwoch nach einer zweistündigen Debatte der EU-Kommission bekannt.
EU-Justizkommissarin Viviane Reding hatte, unterstützt von EU-Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso, Frankreich wegen der massenhaften Abschiebungen von Roma ein EU-Vertragsverletzungsverfahren angedroht, das bis zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gehen kann. Reding hatte Frankreich verbal scharf angegriffen. Beim EU-Sondergipfel Mitte September war es deshalb zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Barroso und dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy gekommen.
Reding wirft Frankreich vor, gegen die EU-Grundrechtecharta zu verstoßen und verschiedene Schutzbestimmungen der EU-Freizügigkeitsrichtlinie nicht umgesetzt zu haben. Außerdem hatte die EU-Kommission ein mittlerweile zurückgezogenes Rundschreiben der französischen Behörden kritisiert, in dem es um Anweisungen für die Räumung von Roma-Lagern ging - nach EU-Recht eine klare Diskriminierung.
(APA/Reuters)
Die Roma-Frage als Zankapfel