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Die Europäische Privatgesellschaft

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Ende Oktober endet die von der EU-Kommission veranlasste öffentliche Konsultation über mögliche Inhalte eines Statuts für die Europäische Privatgesellschaft. | Die Probleme, denen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Rahmen der Niederlassungsfreiheit im Binnenmarkt der EU begegnen, könnten beseitigt werden: Zum einen durch die Harmonisierung des nationalen Gesellschaftsrechts, zum anderen durch die Einführung eigener europäischer Gesellschaftsformen.


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Die in letzterem Bereich bisher erzielten Erfolge sind allerdings bescheiden. Lange Zeit existierte nur die bereits 1985 eingeführte "Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung" (Ewiv). Erst im Oktober 2001 konnte nach mehr als 30 Jahren Verhandlungen das Statut der "Europäischen Aktiengesellschaft" (Societas Europea, SE) verabschiedet werden, das schließlich im Oktober 2004 in Kraft getreten ist.

Im Juli des Jahres 2003 wurde das Statut der "Europäischen Genossenschaft" verabschiedet, das erst Mitte August 2006 in Kraft trat. Für das Statut des "Europäischen Vereins" und das Statut der "Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft" wurden seitens der Kommission im Jahr 1991 Vorschläge vorgelegt, Anfang 2006 aber wieder zurückgezogen.

Für die Ausarbeitung eines Statuts einer "Europäischen Stiftung" plant die Kommission, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Den bisher letzten Versuch stellt die Initiative zur Schaffung eines Statuts für die "Europäische Privatgesellschaft" dar.

KMU-freundliche Gesellschaftsform

Ausgehend von den Ergebnissen des Schlussberichts der im September 2001 eingesetzten hochrangigen Expertengruppe für Gesellschaftsrecht, den diese Anfang November 2002 vorlegte, präsentierte die Kommission im Mai 2003 ihre Mitteilung über die "Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der EU - Aktionsplan" [KOM(2003) 284]. Der Aktionsplan sah in sieben ausgewählten Bereichen spezielle Maßnahmen vor. Eine davon war die Erstellung einer Durchführbarkeitsstudie über den praktischen Nutzen der Einführung einer "Europäischen Privatgesellschaft" (EPG) für KMU, denen dadurch grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert werden sollten.

Immerhin repräsentieren KMU in der EU 90 Prozent aller Unternehmen und stellen zwei Drittel aller Arbeitsplätze zur Verfügung.

Eine neue mittelstandsfreundliche europäische Rechtsform bot sich deswegen an, da sich die Societas Europea (SE) in der Praxis nicht besonders bewähren konnte. Als kleine Schwester der SE sollte die EPG gleichsam als "europäische GmbH" schlanker, praktikabler und vor allem "supranationaler" sein. Die öffentliche Konsultation zu diesem Aktionsplan, die vom Dezember 2005 bis zum März 2006 gelaufen ist, zeigte eine starke Zustimmung zu dieser Initiative.

Kommission befragt die Öffentlichkeit

Im Februar 2007 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der die Kommission aufgefordert wurde, ein einheitliches Statut für die "Europäische Privatgesellschaft" zu erarbeiten. Im Anhang dazu werden eine Reihe von Empfehlungen zu inhaltlichen Aspekten des Statuts ausgesprochen.

Als Reaktion darauf haben die Dienste der Generaldirektion Binnenmarkt der Kommission beschlossen, eine spezifische öffentliche Konsultation zur EPG auf der Grundlage eines eigenen Fragebogens durchzuführen.

Diese Konsultation ist Teil eines Impact Assessment-Prozesses, der das Kosten-Nutzen-Verhältnis einer möglichen Empfehlung zu diesen Fragen klären soll. Die Antworten müssen bis zum 31. Oktober 2007 bei der Kommission eingehen. Parallel dazu wird bis zum 5. November 2007 eine Umfrage unter Unternehmen durchgeführt.