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Die Ende 2005 gestartete "Europäische Transparenzinitiative" wird durch ein Grünbuch vom Mai 2006 und eine öffentliche Konsultation über den Sommer vorangetrieben. | Die Europäische Union ist verpflichtet, ihre Entscheidungen "möglichst offen und möglichst bürgernah" zu treffen. So steht es bereits in Artikel 1 Abs. 2 des EU-Vertrages in der Fassung des Vertrages von Maastricht (1992).
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In Umsetzung dieser primärrechtlichen Vorgabe wurden eine Reihe transparenzfördernder Maßnahmen - vor allem seitens der Kommission - gesetzt, wie zum Beispiel die Vorschriften über den Dokumentenzugang, die Anlegung eines Dokumentenregisters bei der Kommission, die Einrichtung von Datenbanken über Gremien und Sachverständigenausschüsse, die die Kommission beraten, die Pflicht zur Erarbeitung einer umfassende Folgenabschätzung vor der Erstellung von Legislativvorschlägen sowie die Erarbeitung eines "Kodex für gute Verwaltungspraxis" der Kommission und die Erstellung eines "Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder".
Vor diesem Hintergrund startete die Kommission im November 2005 die "Europäische Transparenzinitiative" (ETI), im Rahmen derer sie mit der Überprüfung ihres gesamten Transparenzkonzepts begann. Zur weiteren Dynamisierung der ETI gab die Kommission im Mai 2006 ein Grünbuch heraus und startete gleichzeitig ein öffentliches Konsultationsverfahren, das bis Ende August andauern sollte. Danach wird die Kommission die Ergebnisse dieser öffentlichen Anhörung analysieren und einen Bericht herausgeben, in dem sie weitere Transparenzmaßnahmen vorschlagen wird.
Legitimität durch mehr Transparenz
Höchste Transparenz ist eine entscheidende Voraussetzung für die Legitimität jeder modernen Verwaltung. Unmissverständlich drückt dies auch der wichtigste Satz des Grünbuchs aus: "Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, Bescheid zu wissen".
In diesem Sinne hatte die Kommission bereits im Dezember 2002 eine Mitteilung über Mindeststandards für die Konsultation angenommen, mit denen ein transparenter und allgemeiner Konsultationsrahmen geschaffen werden sollte. Diese Mindeststandards werden seit Anfang 2003 auch angewendet.
Die ETI deckt ein breites Spektrum ab, das von einer umfassenderen Information über die Verwaltung und Verwendung von EU-Geldern, über berufsethische Regeln für die europäischen Organe bis hin zu einem strukturierten Rahmen und Verhaltenskodex, in dem Lobbyisten und Organisationen der Zivilgesellschaft (INGOs etc.) tätig sein sollen, reicht.
Im Gegensatz zum Europäischen Parlament, das einen eigenen Verhaltenskodex für Lobbyisten aufgestellt hat (Anlage IX zur Geschäftsordnung des Parlaments), von dem gegenwärtig an die 5000 Personen erfasst sind, verfügt zur Zeit kein weiteres Organ in der EU über ein solches Instrument.
Im Bereich der Offenlegung von Informationen über Empfänger von EU-Geldern wiederum liegt das Problem darin, dass der größte Teil des EU-Haushalts, nämlich 76 Prozent im Umfang von 87 Milliarden Euro, in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten ausgeführt wird (so genannte geteilte Mittelverwaltung). Diese sind dementsprechend auch zuständig, Informationen über Subventionsempfänger herauszugeben oder auch nicht. Gemäß der Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG vom Oktober 1995 kann die Kommission ohne vorherige Zustimmung des betroffenen Mitgliedstaates Informationen über die Begünstigten nicht veröffentlichen.