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Die Experten in der EU-Rechtsetzung

Von Waldemar Hummer

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Waldemar Hummer ist Universitätsprofessor für Europa- und Völkerrecht an der Universität Innsbruck. Foto: privat

Die eigenen Vorgaben der besseren Rechtsetzung haben die EU-Kommission dazu veranlasst, eine Gruppe von Rechtsetzungssachverständigen einzusetzen. | Mitte März 2005 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Frage einer "besseren Rechtssetzung" in der EU [KOM(2005) 97] an. Darin kündigte sie an, noch im Laufe des Jahres 2005 eine Gruppe nationaler Rechtsetzungsexperten einzusetzen, um die Ausarbeitung zweckmäßigerer Rechtsetzungsmaßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene zu fördern.


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Die Kommission konnte diese Absicht allerdings erst mit einiger Verspätung verwirklichen und setzte mit Beschluss 2006/210/EG vom 28. Februar 2006 eine "Gruppe von hochrangigen nationalen Rechtsetzungssachverständigen" (Amtsblatt EU 2006, L 76/3) ein, wobei sie zugleich auch deren Mandat und Struktur definierte. Der Beschluss gilt bis Ende Dezember 2009.

Sachverständige als Schnittstelle

Die Gruppe soll die Kommission in allgemeinen Fragen der Rechtsetzung beraten, darf dabei aber keine Stellungnahmen zu Initiativen oder Projekten für die Ausarbeitung spezifischer Rechtsetzungsvorschläge abgeben. Sie fungiert als effiziente Schnittstelle zwischen der Kommission und nationalen Stellen, um die Kommission dabei zu unterstützen, das Regelungsumfeld für Unternehmen, die Industrie, die Verbraucher, die Sozialpartner und für die Bürger insgesamt zu verbessern.

Für die Evaluierung des Fortschritts bei dieser Umgestaltung des Regelungsumfelds soll die Gruppe der Sachverständigen gemeinsame Indikatoren entwickeln. Sie soll auch eng mit der "Hochrangigen Gruppe unabhängiger Interessenträger im Bereich Verwaltungslasten" (sogenannte "Stoiber-Kommission") kooperieren, deren Ziel es ist, die Verwaltungslasten für Unternehmen bis 2012 um 25 Prozent zu verringern.

Die Kommission beauftragt ihren Generalsekretär, die Mitglieder der Gruppe aus den von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten auszuwählen und zu ernennen.

Die Gruppe setzt sich aus einem Mitglied oder in einigen Ausnahmefällen - wenn es sich um einen Bundesstaat handelt - zwei Mitgliedern je Mitgliedstaat zusammen. Es muss sich dabei um hochrangige Beamte mit einschlägiger Erfahrung und Vertreter einer Behörde handeln. Die Mitglieder werden für eine verlängerbare Amtszeit von einem Jahr ernannt und ihre Namen werden auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Österreich wird in der Gruppe durch Michael Fruhmann vom Bundeskanzleramt und Christine Hartl vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vertreten.

Den Vorsitz in der Gruppe führt ein Vertreter der Kommission. Für die Prüfung spezieller Fragen können eigene Untergruppen eingesetzt werden, die unmittelbar nach Erfüllung ihres Mandats wieder aufgelöst werden. Der Vorsitzende kann Experten sowie Beobachter - einschließlich Vertreter von Beitrittsländern - einladen, an den Arbeiten der Gruppe teilzunehmen.

Die Sitzungen der Gruppe finden in der Regel an einem Dienstort der Kommission nach deren Modalitäten und Terminen statt. Die Sekretariatsgeschäfte der Gruppe werden von den Kommissionsdienststellen wahrgenommen, die Beratungen sind vertraulich. Die Gruppe gab sich am 5. April 2006 eine eigene Geschäftsordnung, die der Standardgeschäftsordnung der Kommission [SEK(2005) 1004, Anhang III] nachgebildet ist.

Keine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit

Die Tätigkeit der Gruppenmitglieder ist ehrenamtlich, es werden lediglich deren Reise- und Aufenthaltskosten vergütet. Die Mittel für die Erstattung der Sitzungskosten werden von den betreffenden Kommissionsdienststellen zur Verfügung gestellt.